Am Dienstag, 9. Mai 2023, muss sich Andreas Gross, Dipl.-Ing. in Morgarten, vor dem Zuger Strafgericht wegen Ungehorsams gegen die – rechtswidrigen – Zwangsmassnahmen von Covid verantworten. Gross: «Ich will mich nicht mit Wilhelm Tell vergleichen, der sich weigerte, den Gesslerhut zu grüssen, aber auch ihm wurde von der Obrigkeit nur Ungehorsam vorgeworfen.»
Gross werden zwei Dinge vorgeworfen: Verstoss gegen das Zuger Gesundheitsgesetz und Ungehorsam gegen eine Verfügung des Kantonsarztes, der ihm verbieten wollte, die Maskenatteste weiter auszustellen. Gross sieht das Recht auf seiner Seite: «Ich nahm mit den Maskenattesten nur mein Recht auf freie Meinungsäusserung in Anspruch, sie nützen nichts und schaden nur.»
Es sei immer deutlicher geworden, wie gesundheitsschädlich das Maskentragen ist. Während Arbeitsschutzverordnungen das Maskentragen auf kurze Zeiträume beschränken, um die Gesundheit zu schützen, sollen wir nun den ganzen Tag unsere Atmung blockieren. Dass das gesundheitsschädlich ist, liege auf der Hand.
«Insofern brauchte ich niemanden individuell ärztlich zu untersuchen, um ihm eine Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen. Es war lediglich ein Akt der Notwehr gegen die unterdrückerischen Zwangsmaßnahmen des Covid.»
Nun wird ihm vorgeworfen, ohne ohne ärztliche Approbation diagnostiziert und dann therapiert zu haben, inem er das Attest ausgestellt hätte: ohne ärztliche Zulassung ein Verstoß gegen das Gesundheitsgesetz.
Auf seiner Webseite hatte er Angebot transparent gemacht: Er stellte jedem ohne Untersuchung, ohne Rückfragen ein Attest aus, wenn er den Verein www.5Gfrei.ch mit einem beliebigen Betrag unterstützt. Dieses Geld diente dem Widerstand gegen den Ausbau der Mobilfunkstrahlung.
Gross: «Die Covid-Massnahmen wie der 5G-Ausbau dienen nur einem Zweck: unsere Gesundheit zu schwächen und die Kontrolle über die Bevölkerung auszubauen.»
Gross hatte beobachtet, wie Ärzte, die Atteste ausstellten, massive Probleme bekamen und teilweise ihre Approbation verloren.
«Diese Entwicklung hat mich herausgefordert. Ich wollte in die Bresche springen, denn die Maskenatteste waren praktische Hilfe in der Not. So beschloss ich, aus Notwehr diese Hilfe anzubieten. Denn erstens hatte ich keine Lizenz zu verlieren und zweitens war die Rechtslage eindeutig. Mehrere Anwälte bestätigten mir, dass mein Angebot völlig legal war und keine Angriffsfläche bot: Es war eine reine Meinungsäusserung, die durch die Schweizer Verfassung geschützt ist.»
Dennoch erhielt Gross am 3. Dezember 2020 frühmorgens «Besuch» von einem Polizeikommando. Es beschlagnahmte im Rahmen einer Hausdurchsuchung seine Computer und Datensicherungen, die er erst ein Vierteljahr später zurückerhielt. Am 18. Januar 2021 folgte eine überarbeitete Fassung der Covid-Verordnung: Es wurde festgelegt, dass nur noch Ärzte Bescheinigungen ausstellen dürfen.