Neue Beratungsstelle für Sozialhilfe-Berechtigte in Zürich
Anfang Januar 2013 hat die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ihre Tätigkeit in Zürich aufgenommen. Es handelt sich dabei landesweit um die erste unabhängige Beratungsstelle, die sich für die Rechte von SozialhilfeempfängerInnen und für Anspruchsberechtigte einsetzt, Betroffene in Notlagen berät und notfalls auch vor Gericht vertritt.
Fast eine Viertelmillion Menschen sind in der Schweiz von der Sozialhilfe abhängig. Sie sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und sind in ihrer Existenz bedroht, wenn ihre Sozialhilfegelder gekürzt oder gestrichen werden. Nicht immer halten sich die zuständigen Sozialämter ans Gesetz. Die UFS steht den Betroffenen zur Seite, berät sie und hilft ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.
Der gemeinnützige Verein Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht wurde gegründet, um Armutsbetroffene rechtlich sowie sozial zu unterstützen und Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck betreibt der Verein seit Januar 2013 eine Fachstelle, die Armutsbetroffene kostenlos bei Fragen zur Sozialhilfe berät, bei Behördengängen begleitet und in sozialhilferechtlichen Verfahren anwaltschaftlich vertritt. Von 2009 bis 2012 war die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht ein Teilbereich der IG Sozialhilfe, die seit 1994 die Lebensbedingungen von armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz zu verbessern und die Öffentlichkeit für die Armut in der Schweiz zu sensibilisieren versucht.
Das Leistungsangebot der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht wird stark genutzt: 2012 haben sich die Beratungsaktivitäten gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. Trotz Erhöhung der Personalressourcen von 50 auf 80 Stellenprozente im März 2012 und zahlreichen Freiwilligen-Stunden müssen immer wieder Hilfesuchende abgewiesen werden – eine absolut unbefriedigende Massnahme. Um der Nachfrage gerecht zu werden, wäre ein Stellenetat von ungefähr 200% notwendig.
Auch für NichtbezügerInnen, aber Anspruchsberechtigte
Das Angebot der Fachstelle für Sozialhilferecht richtet sich an Menschen, die sich auf der untersten Stufe des Systems der sozialen Sicherheit der Schweiz befinden. Die Zielgruppe bilden SozialhilfebezügerInnen aus der Deutschschweiz mit einem sozialhilferechtlichen Anliegen. Ebenfalls werden Menschen angesprochen, die Anspruch auf Sozialhilfe hätten oder denen die Sozialhilfegelder ungerechtfertigterweise verweigert werden.
Die Folgen einer Streichung oder Kürzung der Sozialhilfe sind für die betroffene Person sehr einschneidend. Wem nicht einmal mehr die Sozialhilfe die Lebenskosten bezahlt, dem drohen Obdachlosigkeit, Kindswegnahme und Ruin. Bei Fehlentscheiden der Behörden müssen sich die betroffenen Personen effizient und rasch wehren können. Die Realität sieht jedoch anders aus: Im Sozialhilfeverfahren existieren keine vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie im Sozialversicherungsverfahren, welche die Sozialversicherer verpflichten, die Akten systematisch zu führen und diese auf Gesuch schriftlich und unentgeltlich zuzustellen. Selbst ein Anwalt sieht sich oft gezwungen, die Akten persönlich im Sozialamt einzusehen. Weitere Hürdensind die langen Verfahrenswege und die häufig den Rechtsmitteln entzogene aufschiebende Wirkung. Dies führt immer wieder dazu, dass bereits während eines laufenden Verfahrens, die Existenz der betroffenen Person gefährdet ist, weil sie kein Sozialhilfegeld erhält, obwohl das Gericht noch nicht über die Rechtmässigkeit der Kürzung entschieden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass Gesuche um unentgeltliche Rechtsvertretung gewöhnlich nicht bewilligt werden, da ein Rechtsstreit in der Sozialhilfe nur selten als besonders schwerer Fall qualifiziert wird.
Sozialhilfebestimmungen überfordern Armutsbetroffene
Dies liegt u.a. daran, dass Armutsbetroffene von den zuständigen Stellen zwar konsequent auf ihre Pflichten hingewiesen, selten aber auch über ihre Rechte aufgeklärt werden. Teilweise sind Armutsbetroffene aufgrund ihrer psychischen und/oder physischen Erkrankung nicht in der Lage, ihre Rechte ohne Hilfe einzufordern. Vielfach sind sie zudem sozial isoliert und besitzen entsprechend keine Möglichkeit, bei Freunden oder Bekannten, um Rat nachzufragen. Ebenso fehlt es ihnen an finanziellen Mitteln für einen Rechtsanwalt und nicht selten sind sie zu sehr von der Befriedigung überlebenswichtiger Bedürfnisse, wie Nahrungsmittelbeschaffung oder Wohnungssuche, absorbiert und verfügen daher nicht über die nötigen Ressourcen, um sich gegen erlittene Rechtsverletzungen zu wehren.
Leistungen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht Aufgrund der AdressatInnen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) muss deren Angebotspalette breiter gefasst sein, als bei einer herkömmlichen Rechtsberatungsstelle. Dies gilt umso mehr, wenn Menschen bereits negative Erfahrungen mit Sozialämtern hinter sich oder jede Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage verloren haben. Daraus ergibt sich unter anderem folgendes Leistungsangebot:
Rechtsvertretung: Die UFS übernimmt anwaltschaftliche Vertretungen von Armutsbetroffenen in sozialhilferechtlichen Verfahren.
Begleitung und Betreuung: Die UFS betreut und begleitet Ratsuchende in akuten Notsituationen. Dazu zählt u.a. die Begleitung zu Behördenterminen, Unterstützung bei der Wohnungssuche oder Hilfe bei der Suche eines geeigneten Arztes.
Überlebenshilfe: Sollte es die Situation erfordern, gewährt die UFS bei Mandatsübernahme eine unbürokratische Überlebenshilfe.
Erstberatung ohne vorherige Terminvereinbarung: Die UFS strebt für 2013 die Einführung eines offenen Beratungsnachmittags an, um Erstberatungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu ermöglichen.
Kostenloses Angebot: Das Angebot der UFS ist für Armutsbetroffene kostenlos.
Projektteam:
Andreas Hediger, Lic. phil., CAS Sozialversicherungsrecht I der FNHW und ZHAW i.A.
Pierre Heusser, Dr. iur., Rechtsanwalt.
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, Pflanzschulstrasse 56, 8004 Zürich, Tel./Fax: 043 540 50 41 (Montag-Donnerstag)
www.sozialhilfeberatung.ch
Fast eine Viertelmillion Menschen sind in der Schweiz von der Sozialhilfe abhängig. Sie sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und sind in ihrer Existenz bedroht, wenn ihre Sozialhilfegelder gekürzt oder gestrichen werden. Nicht immer halten sich die zuständigen Sozialämter ans Gesetz. Die UFS steht den Betroffenen zur Seite, berät sie und hilft ihnen, ihre Rechte durchzusetzen.
Der gemeinnützige Verein Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht wurde gegründet, um Armutsbetroffene rechtlich sowie sozial zu unterstützen und Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck betreibt der Verein seit Januar 2013 eine Fachstelle, die Armutsbetroffene kostenlos bei Fragen zur Sozialhilfe berät, bei Behördengängen begleitet und in sozialhilferechtlichen Verfahren anwaltschaftlich vertritt. Von 2009 bis 2012 war die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht ein Teilbereich der IG Sozialhilfe, die seit 1994 die Lebensbedingungen von armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz zu verbessern und die Öffentlichkeit für die Armut in der Schweiz zu sensibilisieren versucht.
Das Leistungsangebot der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht wird stark genutzt: 2012 haben sich die Beratungsaktivitäten gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. Trotz Erhöhung der Personalressourcen von 50 auf 80 Stellenprozente im März 2012 und zahlreichen Freiwilligen-Stunden müssen immer wieder Hilfesuchende abgewiesen werden – eine absolut unbefriedigende Massnahme. Um der Nachfrage gerecht zu werden, wäre ein Stellenetat von ungefähr 200% notwendig.
Auch für NichtbezügerInnen, aber Anspruchsberechtigte
Das Angebot der Fachstelle für Sozialhilferecht richtet sich an Menschen, die sich auf der untersten Stufe des Systems der sozialen Sicherheit der Schweiz befinden. Die Zielgruppe bilden SozialhilfebezügerInnen aus der Deutschschweiz mit einem sozialhilferechtlichen Anliegen. Ebenfalls werden Menschen angesprochen, die Anspruch auf Sozialhilfe hätten oder denen die Sozialhilfegelder ungerechtfertigterweise verweigert werden.
Die Folgen einer Streichung oder Kürzung der Sozialhilfe sind für die betroffene Person sehr einschneidend. Wem nicht einmal mehr die Sozialhilfe die Lebenskosten bezahlt, dem drohen Obdachlosigkeit, Kindswegnahme und Ruin. Bei Fehlentscheiden der Behörden müssen sich die betroffenen Personen effizient und rasch wehren können. Die Realität sieht jedoch anders aus: Im Sozialhilfeverfahren existieren keine vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen wie im Sozialversicherungsverfahren, welche die Sozialversicherer verpflichten, die Akten systematisch zu führen und diese auf Gesuch schriftlich und unentgeltlich zuzustellen. Selbst ein Anwalt sieht sich oft gezwungen, die Akten persönlich im Sozialamt einzusehen. Weitere Hürdensind die langen Verfahrenswege und die häufig den Rechtsmitteln entzogene aufschiebende Wirkung. Dies führt immer wieder dazu, dass bereits während eines laufenden Verfahrens, die Existenz der betroffenen Person gefährdet ist, weil sie kein Sozialhilfegeld erhält, obwohl das Gericht noch nicht über die Rechtmässigkeit der Kürzung entschieden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass Gesuche um unentgeltliche Rechtsvertretung gewöhnlich nicht bewilligt werden, da ein Rechtsstreit in der Sozialhilfe nur selten als besonders schwerer Fall qualifiziert wird.
Sozialhilfebestimmungen überfordern Armutsbetroffene
Dies liegt u.a. daran, dass Armutsbetroffene von den zuständigen Stellen zwar konsequent auf ihre Pflichten hingewiesen, selten aber auch über ihre Rechte aufgeklärt werden. Teilweise sind Armutsbetroffene aufgrund ihrer psychischen und/oder physischen Erkrankung nicht in der Lage, ihre Rechte ohne Hilfe einzufordern. Vielfach sind sie zudem sozial isoliert und besitzen entsprechend keine Möglichkeit, bei Freunden oder Bekannten, um Rat nachzufragen. Ebenso fehlt es ihnen an finanziellen Mitteln für einen Rechtsanwalt und nicht selten sind sie zu sehr von der Befriedigung überlebenswichtiger Bedürfnisse, wie Nahrungsmittelbeschaffung oder Wohnungssuche, absorbiert und verfügen daher nicht über die nötigen Ressourcen, um sich gegen erlittene Rechtsverletzungen zu wehren.
Leistungen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht Aufgrund der AdressatInnen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) muss deren Angebotspalette breiter gefasst sein, als bei einer herkömmlichen Rechtsberatungsstelle. Dies gilt umso mehr, wenn Menschen bereits negative Erfahrungen mit Sozialämtern hinter sich oder jede Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage verloren haben. Daraus ergibt sich unter anderem folgendes Leistungsangebot:
Rechtsvertretung: Die UFS übernimmt anwaltschaftliche Vertretungen von Armutsbetroffenen in sozialhilferechtlichen Verfahren.
Begleitung und Betreuung: Die UFS betreut und begleitet Ratsuchende in akuten Notsituationen. Dazu zählt u.a. die Begleitung zu Behördenterminen, Unterstützung bei der Wohnungssuche oder Hilfe bei der Suche eines geeigneten Arztes.
Überlebenshilfe: Sollte es die Situation erfordern, gewährt die UFS bei Mandatsübernahme eine unbürokratische Überlebenshilfe.
Erstberatung ohne vorherige Terminvereinbarung: Die UFS strebt für 2013 die Einführung eines offenen Beratungsnachmittags an, um Erstberatungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu ermöglichen.
Kostenloses Angebot: Das Angebot der UFS ist für Armutsbetroffene kostenlos.
Projektteam:
Andreas Hediger, Lic. phil., CAS Sozialversicherungsrecht I der FNHW und ZHAW i.A.
Pierre Heusser, Dr. iur., Rechtsanwalt.
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, Pflanzschulstrasse 56, 8004 Zürich, Tel./Fax: 043 540 50 41 (Montag-Donnerstag)
www.sozialhilfeberatung.ch
27. Februar 2013
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