Am Dienstag wurde die Friedensaktivistin Elena Kolbasnikowa von der Richterin Dr. Fuchs-Kaninski beim Kölner Amtsgericht zu einer Strafe von 30 Tagen Gefängnis oder 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Die aus der Ukraine stammende Aktivistin Kolbasnikowa hatte bei einer prorussischen Autokorso-Demonstration anlässlich des Tages des Sieges über den Faschismus am 8. Mai 2022 gegenüber der Bild-Zeitung in einem Interview geäußert:
«Russland ist kein Aggressor. Russland hilft zurzeit, Krieg in der Ukraine zu beenden.»
Wegen angeblicher prorussischer Propaganda musste sie sich deshalb am 6. Juni vor dem Kölner Strafgericht verantworten. Der Prozess erregte hohes mediales Interesse, sodass ein Grossteil der 30 Zuschauerplätze von Pressevertretern belegt wurde. Infolgedessen wurden viele angereisten Zuschauer von dem öffentlich geführten Prozess ausgeschlossen.
In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, warum die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts mit ihrer Aussage einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unterstützt habe und damit nach § 140 Strafgesetzbuch «Belohnung und Billigung von Straftaten» als schuldig zu befinden sei. Im Absatz 2 des Paragrafen 140 Absatz 2 heißt es: Wer rechtswidrige Taten «in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»