Bundesrat verpasst wichtige Regelungen für den Schwerlastverkehr in den Alpen

Die Frist endet heute, schreibt die Alpeninitiative
Veröffentlicht: 24. May 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 24. May 2024

Der Bundesrat hat seine Pläne für eine Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in die Vernehmlassung geschickt – die Frist endet heute. Der Vorschlag des Bundesrates beinhaltet zwar wichtige Updates von überholten Regelungen, allerdings verpasst er es, die LSVA für die aktuellen Herausforderungen im Güterverkehr fit zu machen. Die Alpen-Initiative hat sich vertieft mit der Vorlage beschäftigt, sich mit einer Stellungnahme eingebracht und wird den parlamentarischen Prozess dazu eng begleiten. 

Die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs geht nach langen Jahren der kleinen Fortschritte in die falsche Richtung. Seit 2020 ist die Zahl der Lastwagenfahrten durch die Alpen um +6.1% gestiegen, auf ganze 916'000 im Jahr 2023. Damit wird die eindrückliche Erfolgsgeschichte der Verlagerungspolitik nicht weitergeschrieben und das gesetzliche Verlagerungsziel von maximal 650'000 Lastwagenfahrten durch die Alpen weiterhin überschritten – um satte 266'000. Die LSVA ist das wichtigste Instrument, um den steigenden Lastwagenfahrten entgegenzuwirken. Mit einer ambitionierten LSVA-Revision könnte die Verlagerungswirkung der LSVA somit deutlich gestärkt werden. Doch in der bundesrätlichen Vorlage fehlt gemäss Beurteilung der Alpen-Initiative eine deutliche Erhöhung der LSVA, eine automatische Koppelung an die Teuerung und die Ausdehnung auf Lieferwagen mit 2,5 –3,5 Tonnen Gewicht.

Die Alpen-Initiative begrüsst, dass auch elektrisch angetriebene Lastwagen künftig LSVA-pflichtig sind. Denn auch diese verursachen – wenn auch in den kleineren Ausmassen – negative externe Effekte, wie Lärm, Ressourcen- und Boden-Verbrauch, Unfälle und Stau, als auch Feinstaub durch Brems- und Reifenabrieb. Zudem bremst die aktuell vollständige LSVA-Befreiung dieser Fahrzeuge die Verlagerungswirkung der LSVA aus. Wir befürworten eine LSVA-Totalbefreiung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen aber nur bis maximal im Jahr 2028. Eine Totalbefreiung bis Ende 2030 sehen wir als zu lang an.

Positiv findet die Alpen-Initiative, dass der Bundesrat den momentanen Deckungsgrad der externen Kosten mit der LSVA als «unbefriedigend» einstuft und den Missstand gesetzlich angehen will. Allerdings verpasst es die geplante Revision des Bundesrates, die LSVA für eine umweltfreundlicheren und klimaneutralen Güterverkehr in der Schweiz fit zu machen. Dafür bräuchte es folgende Massnahmen bzw. Anforderungen an eine zeitgemässe und verlagerungswirksame LSVA:

  • Es braucht eine deutliche Erhöhung der LSVA-Sätze. Es braucht eine Annäherung an die LSVA-Obergrenzen gemäss dem Landverkehrsabkommens der Schweiz mit der EU (LVA), um die Verlagerungswirkung der LSVA zu erhöhen. Die maximalen Kosten für die Fahrt Basel–Chiasso von inflationsbereinigten 325 CHF, d.h. ca. 370 CHF (im Jahr 2025), (für den Flottendurchschnitt) müssen zeitnah ausgeschöpft werden. Alle möglichen Instrumente, wie Abklassierungen der Euro VI, Erhöhungen der Abgabengebühr pro tkm und Anpassung der Gebühren an Inflation, müssen geprüft und entsprechend angegangen werden. Die Alpen-Initiative begrüsst, dass der Bundesrat neu im Gesetz verankert, dass die Kosten zulasten der Allgemeinheit möglichst gedeckt werden müssen. Allerdings muss dies nicht nur um Gesetz festgehalten werden, sondern vor allem auch bei der konkreten Ausgestaltung der LSVA, bspw. in der Verordnung, berücksichtig werden. Die Alpen-Initiative wird dies weiterhin genau beobachten.
  • Ausdehnung der LSVA-Pflicht auch für Lieferwagen von 2,5 – 3,5 Tonnen (zumindest im Transport-Gewerbe). Auch diese leichteren Güterfahrzeuge verursachen externe Kosten und sollen für ebendiese verursachergerecht aufkommen. Die Alpen-Initiative fordert die Einführung einer Abgabe, basierend auf den externen Kosten des Lieferwagenverkehrs.
  • Automatische Anpassung der LSVA an Teuerung. Leider wird die LSVA real immer billiger, da es die Regierung immer wieder versäumt, die LSVA-Ansätze der Teuerung anzupassen, und die Anpassungen darüber hinaus jeweils deutlich zu spät umgesetzt werden. So gab es in den über 20 Jahren LSVA erst eine Teuerungsanpassung der LSVA. Im Jahr 2012 um knapp 1%. Künftig soll die LSVA fix an den Inflationsindex der Schweiz geknüpft werden. Die Alpen-Initiative fordert, dass endlich automatisch an die Teuerung gekoppelt wird.

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