Compact-Verbot: Deutsche Innenministerin verbietet ein als rechtsextrem eingestuftes Magazin

Bundestagsvizepräsident kritisiert das Verbot und verweist auf Einhaltung der Verfassung 
Veröffentlicht: 17. Jul 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 17. Jul 2024

In Deutschland hat Innenministerin Nancy Faeser ein als rechtsextrem eingestuftes Magazin namens «Compact»  verboten. Reitschuster.de berichtet, dass die Ministerin sich dabei auf das Vereinsgesetz berufe. Das Problem sei aber, dass «Compact»  kein Verein, sondern eine GmbH sei. Faeser mache geltend, auch eine GmbH könne unter bestimmten Umständen wie ein Verein behandelt werden. Juristen äussern daran Zweifel.

Reitschuster dazu: «Setzt sich die Logik von Faeser durch, kann sie jederzeit jedes andere Medium nach Belieben und ohne Gerichtsbeschluss verbieten lassen.»  

Damit führe Faeser Artikel 5 des Grundgesetzes – Pressefreiheit – ad absurdum. Dabei gehöre Artikel 5 zum Wesenskern der deutschen Verfassung und zu den ganz grundlegenden Regeln für eine freiheitliche, pluralistische Demokratie. Zwar könne «Compact»  dagegen klagen, aber das sei langwierig und teuer, der Ausgang ungewiss.  

Bundestagsvizepräsident Kubicki von der FDP schreibt auf Twitter zu dem Vorgang: 

«Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen. Der Satz von Nancy Faeser: ‘Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten‘, ist daher problematisch. Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien. Die Äusserung der Innenministerin könnte den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter ‘Compact‘ stehenden GmbH vorgeschoben ist. Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft. Ich habe keinen Zweifel daran, dass es sich bei ‘Compact‘ um ein rechtsextremistisches Blatt handelt und viel spricht dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und müssen. Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.»  

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