Der digitale Impfpass, der in Österreich vom Parlament beschlossen wurde, ergänzt die ID Austria, die .digitale Authentifizierung in Österreich Der E- Impfpass ist ein Marketing- und Verkaufsinstrument für das Gesundheitsministerium, das die Hoheit über alle Impfdaten der Österreicher bekommt, schreibt Dr. Peter F. Mayer auf tkp.at. Abmelden kann man sich von diesem digitalen Pass nicht. Die Daten gehen bald ans Gesundheitsministerium, aber auch an die Landesregierungen. Zielgruppe dafür sind nicht die alten Leute, sondern in erster Linie die Kinder, für die bis zum 15. Lebensjahr an die 50 Impfungen empfohlen sind.
Mit dem digitalen Impfpass lässt sich Zwang ausüben, wie das etwa in Südtirol der Fall ist. Ohne Impfungen gibt es keinen Kindergarten und keinen Schulbesuch, der jedoch verpflichtend ist. Und der e-Impfpass ist das geeignete Mittel zur Kontrolle und Durchsetzung.
Ein wesentlicher Bestandteil des E-Impfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Der Zugriff darauf ist eine Schwachstelle und der Missbrauch der Daten möglich. Die österreichische Regierung will den E-Impfpass zum zentralen Planungstool für die Gesundheitsentwicklung machen – und genau darin steckt die Gefahr: Es gibt absolut keine Notwendigkeit einer zentralen Erfassung der Impfdaten, da diese keinen wesentlichen Mehrwert für die Bürger bietet. Im Gegenteil - nach Auffassung der Kritiker können die Daten zur umfassenden digitalen Überwachung genutzt werden.
Dr. Michael Brunner, em. Rechtsanwalt und Gründungsmitglied der International Association of Lawyers (IAL) und der Anwälte für Aufklärung, meint, dass der gesetzlich verpflichtende elektronische Impfpass und das zentrale Impfregister mit Grundrechten unvereinbar seien. Insbesondere würden das Recht auf Datenschutz, Achtung der Privatsphäre und das Selbstbestimmungsrecht verletzt. Gesundheitsbezogene Daten seien höchst sensible Daten und umfassten höchstpersönliche Rechte, die in einem Rechtsstaat absoluten Rechtsschutz geniessen müssen. Mit den Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz überschreite der österreichische Staat erneut eine rote Linie.
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