Neuer Gerichtsentscheid: die USA auf dem Weg zum totalitären Überwachungsstaat
Die Behörden in neun US-Bundesstaaten dürfen ohne Gerichtsbeschluss ihre Bürger mit einem GPS-Tracker verfolgen. Das Nachrichtenmagazin «Time» veröffentlichte einen entsprechenden Gerichtsentscheid. Regierungsagenten können demnach nachts in die Grundstücke ihrer Bürger eindringen und an Autos Geräte anbringen, die ihren Standort laufend an einen zentralen Rechner meldet.
Der Entscheid des Appellationsgerichts des neunten Distrikts (mit Kalifornien und acht anderen westlichen Bundesstaaten) fiel allerdings nicht einstimmig. Die Richter in der Minderheit warnen, die USA könnten sich in einen totalitären Staat orwellschen Zuschnitts verwandeln.
Time Magazine, sonst eher auf der Seite von Big Government schreibt: «(Der Entscheid) ist besonders stossend, weil die Richter dem Unrecht mit einem schockierenden Klassen-Vorurteil noch eine Beleidigung hinzufügten: Das bisschen Privatsphäre, das noch existiert, soll vor allem den Reichen gehören.» Der Kommentar bezieht sich auf die Begründung des Urteils, in dem mit Mauern und Elektrozaun geschützte Grundstücke als Privatsphäre bezeichnet werden. In ungeschützte Grundstücke von weniger Begüterten dürfen die Behörden jedoch ohne Gerichtsbeschluss eindringen.
Quelle:
http://www.time.com/time/nation/article/0,8599,2013150,00.html
Der Entscheid des Appellationsgerichts des neunten Distrikts (mit Kalifornien und acht anderen westlichen Bundesstaaten) fiel allerdings nicht einstimmig. Die Richter in der Minderheit warnen, die USA könnten sich in einen totalitären Staat orwellschen Zuschnitts verwandeln.
Time Magazine, sonst eher auf der Seite von Big Government schreibt: «(Der Entscheid) ist besonders stossend, weil die Richter dem Unrecht mit einem schockierenden Klassen-Vorurteil noch eine Beleidigung hinzufügten: Das bisschen Privatsphäre, das noch existiert, soll vor allem den Reichen gehören.» Der Kommentar bezieht sich auf die Begründung des Urteils, in dem mit Mauern und Elektrozaun geschützte Grundstücke als Privatsphäre bezeichnet werden. In ungeschützte Grundstücke von weniger Begüterten dürfen die Behörden jedoch ohne Gerichtsbeschluss eindringen.
Quelle:
http://www.time.com/time/nation/article/0,8599,2013150,00.html
03. September 2010
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