Das Hauptargument: Die Berichterstattung sei einseitig bis propagandistisch, was sich insbesondere an gesellschaftlichen Reizthemen wie Flüchtlingskrise, Corona-Politik oder Russlandberichterstattung offenbare.
Die so finanzierten Medienhäuser kämen ihrem formalen Anspruch der Abbildung eines breiten Meinungsspektrums in der Realität nicht nach. Vielmehr würden Menschen mit «abweichenden» politischen und gesellschaftlichen Ansichten obendrein gezwungen, für etwas zu bezahlen, das sich gegen ihre ureigenen gesellschaftlichen Interessen oder persönlichen Einstellungen richte. «Es gibt Statistiken, die zeigen, dass die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht ausreichend sind hinsichtlich der Meinungsvielfalt,» so Michel.
Allerdings kommt Michel nicht zum Schluss, dass die Öffentlichkeit die Staatssender gar nicht mehr finanzieren müssen. Ihr Lösungsansatz lautet, dass die «Öffentlich-Rechtlichen» durch Steuern anstatt Gebühren finanziert werden müssen. Michel: «Eine Finanzierung über Steuern wäre (...) der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg, den auch das Bundesverfassungsgericht in vergangenen Rechtsprechungen vorgezeichnet hat. Die Richter sind der Meinung, dass ein Beitrag immer einer besonderen Begründung bedarf. Gibt es die nicht, ist der Beitrag verfassungswidrig.»