Die Verordnung lief im Juli dieses Jahres ersatzlos aus, weil die EU-Kommission in dem Instrument eine Wettbewerbsverzerrung sah. Der Knackpunkt: «Die Verordnung regelte vertraglich Stromabschaltungen zwischen Industriebetrieben und Stromnetzbetreibern bei Stromknappheit. Alleine im vergangenen Jahr kam es laut des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) zu 61 Stromabschaltungen, um die Netzstabilität zu sichern. Auch beim Stresstest zur Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke haben die Netzbetreiber der Bundesregierung im September dringend empfohlen, das entfallene vertragliche Lastmanagement wieder zu ermöglichen. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen. Die Netzbetreiber haben deshalb nur noch die Möglichkeit, Stromabschaltungen auf Basis des Paragraphen 13.2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorzunehmen. Dies würde dann aber alle Stromverbraucher ohne jede Vorbereitung treffen».
Unsere Meinung: Einmal mehr erweisen sich Vorgaben aus Brüssel als gut gedacht, aber schlecht gemacht.
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