Niederländisches Gericht verbietet diskriminierende Polizeikontrollen
Amnesty International sprach von einem historischen Urteil

Ein Gericht in den Niederlanden hat entschieden, dass es verboten ist, bei Kontrollen der Grenzpolizei Menschen anhand der Hautfarbe auszuwählen. Ohne objektive und angemessene Begründung sei das eine besonders schwerwiegende Form von Diskriminierung, urteilte ein Berufungsgericht in Den Haag. Damit hob es das Urteil aus erster Instanz auf, das Kontrollen nach ethnischen Kriterien noch erlaubt hatte. Verschiedene Personen und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International hatten den Staat verklagt, da nach ihrer Ansicht systematisch schwarze Menschen an den Grenzen kontrolliert wurden. Amnesty sprach von einem historischen Urteil.