Habeck am Ziel: Heizungshammer wird 2024 Realität

Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag das umstrittene Heizungsgesetz verabschiedet. Auf Immobilien-Besitzer kommen schärfere Vorschriften zu – doch auch für Mieter kann es bald deutlich teurer werden.
Veröffentlicht: 30. Sep 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 30. Sep 2023

Neue Heizungen müssen ab dem Jahr 2024 zu mindestens 65 Prozent mit "erneuerbaren Energien" betrieben werden. Viele Eigentümer fürchten, dass sie die damit verbunden finanziellen Lasten nicht tragen können. Wärmepumpen kosten immerhin zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Die Ampel will die Sorgen mit neuen "Förderhilfen" zum Teil auffangen, hier darf also der Steuerzahler "einspringen". 

Die GEG-Novelle verbietet aber "nur" den Einbau neuer Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel und Kohleöfen. Diese Vorgabe betrifft den Austausch und Neueinbau einer Heizungsanlage. Nutzt ein Eigentümer ein mit fossilen Brennstoffen betriebenes Heizsystem über den Januar 2024 hinaus, darf er die Anlage bis Ende Dezember 2044 weiter betreiben.

Wichtig für Mieter ist § 71 GEG: Tauscht ein Vermieter die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe aus, dann ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt. Die Begründung: Dabei handele es sich um eine Modernisierungsmaßnahme. Die sogenannte Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe muss dabei über 2,5 Jahren liegen. Nur dann kann eine Mieterhöhung erfolgen.