Hinzu kommt ein weiterer Faktor der politischen Diskriminierung: Die aktuelle Asyldebatte klammert Ukrainer vollkommen aus. Die Frage muss daher erlaubt sein: Sind dem Erdboden gleichgemachte Städte im syrischen Aleppo gemütlichere Kriegsgebiete als das nahezu intakte Lemberg in der Ukraine? Und warum duldet die UNO derartige politische Diskriminierung durch Berlin? Die Zahlen jedenfalls sprechen für sich:
Bis August 2023 wurden in Deutschland rund 1,1 Millionen Flüchtlinge erfasst, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind1.
In Bezug auf die finanzielle Unterstützung hat der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützt23. Im Jahr 2023 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen im Bereich Flucht und Migration mit 2,75 Milliarden Euro4.
Hinzu kommen Leistungen im Rahmen des SGB II. Diese betragen derzeit 502 Euro pro Erwachsenen und – je nach Alter – für Kinder.
Die Höhe der SGB II Leistung für ein Kind hängt vom Alter des Kindes ab1. Hier sind die Beträge, die einem Kind pro Monat zustehen (Stand 2022)1:
- Bis zu sechs Jahren: 285 Euro
- Zwischen sechs und 13 Jahren: 311 Euro
- Zwischen 14 und unter 18 Jahre: 376 Euro
Zusätzlich zu diesen Leistungen können Kinder, deren Familien SGB II (Bürgergeld) beziehen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch “Bildungspaket” genannt) haben2. Diese Leistungen können beispielsweise die Kosten für Nachhilfestunden, den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument teilweise decken2.
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