Deutschland: Kippt jetzt die Ampel?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt den umstrittenen Nachtragshaushalt von Ende 2021. Damit breche die Klima-Politik der Bundesregierung vollständig in sich zusammen, schreiben die DEUTSCHEn WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
Veröffentlicht: 16. Nov 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 16. Nov 2023

 

Verfassungsgericht bringt Klima-Politik der Ampel zum Einsturz
Der Bundesregierung droht eine schwere Krise. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte am Mittwoch den umstrittenen Nachtragshaushalt von Ende 2021. Danach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise nicht umgewidmet und in den Klimafonds verschoben werden, wie das Gericht mitteilte.

SPD, Grüne und FDP hatten 60 Milliarden Euro an ungenutzten Krediten aus der Corona-Zeit umgewidmet und als Polster in den Klimafonds verschoben, wo sie über mehrere Jahre hin eingesetzt werden können. Dieser Manöver wurde als verfassungswidrig gewertet, wegen Verstößen gegen die Regelungen zur Schuldenbremse, die nur in den Jahren der Pandemie ausgesetzt war.

Dadurch jedoch sind wichtige Finanzabsprachen aus den Ampel-Koalitionsverhandlungen nichtig. Das Geld für Klimainvestitionen muss nun anderweitig bereitgestellt werden. Das wird wegen der angespannten Haushaltslage und aufgrund steigender Schulden und Zinskosten aber schwierig. Neuer Streit der Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP ist deswegen programmiert, vor allem zur Schuldenbremse.

Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse verfassungswidrig, sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Doris König. Sie beanstandete, dass die krisenbedingte Aussetzung der Schuldenbremse, die während der Pandemie bestanden hat, bei späteren Ausgaben zum Klima nicht ausreichend dargelegt worden sei.

Außerdem sei das entsprechende Gesetz zu spät verabschiedet worden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF), wie er mittlerweile heißt, sich um 60 Milliarden Euro reduziert, wie das Gericht betonte. „Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.“


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