Kaum zu glauben: ein Schritt zur gerechten, globalen Besteuerung

Multinationale Konzerne wie Amazon, Facebook und Apple müssen künftig eine Mindeststeuer von 15 % zahlen – selbst wenn sie ihre Gewinne in Steuersümpfen verstecken, schreibt Kontraste.at
Veröffentlicht: 7. Jan 2024 - Zuletzt Aktualisiert: 7. Jan 2024

Konzerne müssen ab jetzt dort Steuern zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften – nicht wo sie produzieren oder ihren Scheinsitz haben. Darauf haben sich 138 Länder nach jahrelangem Verhandeln geeinigt. Jetzt tritt diese globale Steuer in Kraft – eine „Jahrhundertreform“ auf dem Weg zu gerechter Besteuerung.

Seit mehr als 10 Jahren verhandeln Länder der OECD und die G20-Nationen über globale Steuergerechtigkeit. 2021 einigten sich 138 der 141 Länder auf eine Zwei-Säulen-Reform: Ein Mindeststeuersatz von 15 % und einer Steuerverlagerung weg vom Produktionsort hin zu dem Ort, an dem die Gewinne gemacht werden. Anfang 2024 ist die Regelung in Kraft getreten

Die Grundidee sei einfach: Wenn Gewinne in Steueroasen höher besteuert werden, zahlt es sich für Konzerne weniger aus, ihre Gewinne dorthin zu verschieben. Dabei geht es nicht nur um die Karibikinseln, wo häufig überhaupt keine Körperschaftsteuer anfällt, sondern auch Steueroasen innerhalb der EU, wie z. B. Irland mit 12,5 Prozent Körperschaftsteuer oder Ungarn mit 9 Prozent.

«Das Prinzip, Steuern dort zu zahlen, wo Gewinne erwirtschaftet werden, setzt sich durch und mit einem gemeinsamen Steuersatz bei 15 Prozent ist dem zerstörerischen Steuerwettbewerb nach unten ein Riegel vorgeschoben», sagt Evelyn Regner. Die EU-Abgeordnete (SPÖ) setzt sich auf Europa-Ebene seit Jahren für eine gerechtere Besteuerung von Konzernen ein.

Eine vergleichbare Regelung habe es noch nie gegeben – auch wenn China und die USA nun doch nicht mit an Bord sind und 15 Prozent als zu niedrig kritisiert wird. Die Steuerexpertinnen Prof. Dr. Deborah Schanz und Dr. Ulrike Schramm schreiben:

Erstmalig in der Geschichte der Besteuerung erhalten Staaten das Recht, nach vereinbarten Regeln Gewinne, die in anderen Staaten entstanden sind, zu besteuern.

Der Mindeststeuersatz soll für alle Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro gelten – egal, ob der Mutterkonzern oder nur eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist. Dies betrifft etwa 7.000 bis 8.000 Konzerne weltweit und dürfte nach Berechnungen der OECD ca. 200 Milliarden Dollar zusätzliche Steuern einbringen. 


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