Mit der Verabschiedung des Pandemievertrags der WHO ist vor Frühjahr 2025 nicht zu rechnen. Der Pandemievertrag wird als letzter Baustein zur Gesundheitsdiktatur unter Führung der WHO gesehen. Aber die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verleihen der WHO bereits die Macht, die durch den Pandemievertrag nur gefestigt wird. Die im Juni 2024 beschlossenen Änderungen der IGV werden von den Unterzeichner-Staaten in nationales Recht ungesetzt.
Der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat viele Regelungen aus den WHO-Entwürfen bereits in das geltende deutsche Infektionsschutzgesetz eingebaut. Die IGV sind also teilweise schon in unser nationales Recht überführt worden.
Bisher konnte der WHO-Generalsekretär Tedros Adhanon Ghebreyesus ein «Ereignis» schon im Alleingang zum «gesundheitlichen Notfall internationalen Ausmaßes» (PHEIC = public health emergency of international concern) erklären. Jetzt wurde seine Befugnis auch auf «pandemische Notfälle» ausgeweitet. Bei einem «pandemischen Notfall» handelt es sich um einen «besonders schwerwiegenden PHEIC», der durch eine infektiöse Krankheit übertragen wird. Es reicht also eine vom Generalsekretär oder den «Notfall-Ausschüssen» (Emergency Committees) vorgenommene Risikobewertung eines «Ereignisses».
Damit gegen die von der WHO erlassenen Massnahmen kein Widerspruch entsteht, liess die WHO per Votum ihrer Mitgliedsstaaten auch gleich noch die Meinungsfreiheit einschränken und eine Änderung zur «Risikokommunikation einschliesslich der Bekämpfung von Desinformation» beschliessen. Konkret heisst das: Zensur von kritischen Informationen und Meinungen.
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