Patrik Baab gewinnt gegen Universität Kiel
Die Universität Kiel durfte Patrik Baab im vergangenen Jahr nicht den Lehrauftrag für praktischen Journalismus entziehen.

Dies hat das zuständige Verwaltungsgericht in Schleswig am Dienstag entschieden. Auch eine Stellungnahme auf der Website der Universität, in dem diese sich von Baab und seiner Reise in die Ostukraine im vergangenen Jahr distanziert, darf nach der Entscheidung des Gerichts nicht weiter verbreitet werden. Ein Hintergrund-Ortstermin im Gerichtssaal.
Die Klage des Journalisten Patrik Baab gegen den Widerruf seines Lehrauftrags durch die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) hat Erfolg. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat am heutigen Dienstag (25. April) entschieden, dass die Voraussetzungen für den Widerruf des Lehrauftrags für das Wintersemester 2022/23 aus einem wichtigen Grund nicht vorgelegen hätten. Dies schreibt das Gericht in einer Mitteilung. Insbesondere seien die Hintergründe des Besuchs von Baab in der Ukraine vor der Entscheidung über die Beendigung der Zusammenarbeit nicht vollumfänglich aufgeklärt worden. Zudem sei das Verfahren beim Widerruf des Lehrauftrags verkürzt worden.