Mahler ist aufgrund seines Gesundheitszustands nur für drei Stunden pro Tag verhandlungsfähig. Die Anklage wirft ihm insgesamt elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüssten Haft heraus über das Internet und in Mails verbreitet haben soll. Darin beschwört der ehemalige Linksterrorist einen angeblichen Kampf des «deutschen Volksgeists» gegen das Judentum, das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben, und die darin stehenden Auffassungen auch verteidigt.
Der 87jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt worden und hatte seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020 mit einer Haftunterbrechung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel abgesessen.