Präimplantationsdiagnostik: biorespect lanciert Referendum
Heute Dienstag wurde das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG), das die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz erlaubt, im Bundesblatt publiziert. Damit beginnt die Referendumsfrist zu laufen: biorespect lehnt die Selektion im Reagenzglas ab und engagiert sich nach Kräften bei der Unterschriftensammlung.
Ursprünglich hatte die Fortpflanzungsmedizin zum Ziel, Unfruchtbarkeit zu behandeln. Heute aber entstehen immer neue Eingriffsmöglichkeiten im Bereich der Reproduktion. So suggeriert die vorgeburtliche Untersuchung, das gesunde, perfekte Kind könne garantiert werden. Seit Anfang der Neunzigerjahre gibt es eine weitere Diagnosemöglichkeit: die Präimplantations-diagnostik (PID). Die PID erlaubt es, Embryonen vor der Übertragung in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen. Damit kann das individuelle Risiko für bestimmte Erbkrankheiten identifiziert werden.
Vergangenen Juni wurde die Änderung des Verfassungsartikels, die den Weg für die genetische Embryoselektion bereitet, von den Stimmberechtigten angenommen. Als letzter Schritt soll nun das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten. Das FmedG ermöglicht es, dass die PID neben der Identifikation einer Veranlagung für Erbkrankheiten auch dem Aufspüren von chromosomalen Abweichungen dienen kann, welche die Einnistung des Embryos in der Gebärmutter beeinflussen können. Doch der Einsatz der PID zu diesem Zweck ist stark umstritten. Denn die ursprüngliche Bedingung, eine genetische Untersuchung nur bei schweren Krankheiten zuzulassen, wird aufgeweicht. Die PID setzt eine künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation, IVF) voraus. Die Legalisierung der PID wird deshalb zur weiteren Zunahme der IVF führen. Das Verfahren ist allerdings für die betroffene Frau risikoreich.
Die Embryoselektion ist ethisch fragwürdig. Es handelt sich um ein selektives Verfahren, weil Embryonen nach bestimmten Kriterien für die Einpflanzung ausgewählt werden. Die PID kann auch zur Entsolidarisierung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen oder Erbkrankheiten führen. Und die Einführung der umstrittenen Technologie vermittelt den Eindruck, bestimmte Krankheiten und Behinderungen seien vermeidbar.
Der Verein biorespect (vormals Basler Appell gegen Gentechnologie) ruft dazu auf, am Prinzip einer solidarischen Gesellschaft, in der auch behinderte und kranke Menschen ihren Platz haben, festzuhalten. biorespect wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es endlich zur dringend notwendigen öffentlichen Debatte über die Auswirkungen der technisierten Fortpflanzung kommt. Wichtige ethische Werte dürfen nicht dem Machbarkeitswahn zum Opfer fallen. biorespect ergreift deshalb das Referendum. Der Verein hat den entsprechenden Bogen in einer Auflage von 100'000 Exemplaren drucken lassen und wird ihn verschiedenen Zeitschriften beilegen, um eine Abstimmung über die umstrittene Vorlage zu ermöglichen.
Die Referendumsbogen stehen ab sofort in allen drei Sprachen unter www.biorespect.ch zur Verfügung.
Ursprünglich hatte die Fortpflanzungsmedizin zum Ziel, Unfruchtbarkeit zu behandeln. Heute aber entstehen immer neue Eingriffsmöglichkeiten im Bereich der Reproduktion. So suggeriert die vorgeburtliche Untersuchung, das gesunde, perfekte Kind könne garantiert werden. Seit Anfang der Neunzigerjahre gibt es eine weitere Diagnosemöglichkeit: die Präimplantations-diagnostik (PID). Die PID erlaubt es, Embryonen vor der Übertragung in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen. Damit kann das individuelle Risiko für bestimmte Erbkrankheiten identifiziert werden.
Vergangenen Juni wurde die Änderung des Verfassungsartikels, die den Weg für die genetische Embryoselektion bereitet, von den Stimmberechtigten angenommen. Als letzter Schritt soll nun das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten. Das FmedG ermöglicht es, dass die PID neben der Identifikation einer Veranlagung für Erbkrankheiten auch dem Aufspüren von chromosomalen Abweichungen dienen kann, welche die Einnistung des Embryos in der Gebärmutter beeinflussen können. Doch der Einsatz der PID zu diesem Zweck ist stark umstritten. Denn die ursprüngliche Bedingung, eine genetische Untersuchung nur bei schweren Krankheiten zuzulassen, wird aufgeweicht. Die PID setzt eine künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation, IVF) voraus. Die Legalisierung der PID wird deshalb zur weiteren Zunahme der IVF führen. Das Verfahren ist allerdings für die betroffene Frau risikoreich.
Die Embryoselektion ist ethisch fragwürdig. Es handelt sich um ein selektives Verfahren, weil Embryonen nach bestimmten Kriterien für die Einpflanzung ausgewählt werden. Die PID kann auch zur Entsolidarisierung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen oder Erbkrankheiten führen. Und die Einführung der umstrittenen Technologie vermittelt den Eindruck, bestimmte Krankheiten und Behinderungen seien vermeidbar.
Der Verein biorespect (vormals Basler Appell gegen Gentechnologie) ruft dazu auf, am Prinzip einer solidarischen Gesellschaft, in der auch behinderte und kranke Menschen ihren Platz haben, festzuhalten. biorespect wird sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es endlich zur dringend notwendigen öffentlichen Debatte über die Auswirkungen der technisierten Fortpflanzung kommt. Wichtige ethische Werte dürfen nicht dem Machbarkeitswahn zum Opfer fallen. biorespect ergreift deshalb das Referendum. Der Verein hat den entsprechenden Bogen in einer Auflage von 100'000 Exemplaren drucken lassen und wird ihn verschiedenen Zeitschriften beilegen, um eine Abstimmung über die umstrittene Vorlage zu ermöglichen.
Die Referendumsbogen stehen ab sofort in allen drei Sprachen unter www.biorespect.ch zur Verfügung.
01. September 2015
von:
von:
- Anmelden oder Registieren um Kommentare verfassen zu können