Um persönliche Daten genauer feststellen zu können, sei den Schweizer Behörden künftig das Auswerten der Smartphones von Asylsuchenden gestattet, ist auf Die Weltwoche zu lesen. Diese Neuerung des Asylrechts trete am 2. April 2025 in Kraft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hätte dann die Befugnis, bei unklarer Identität, Nationalität oder Reiseroute Daten auf Handys oder Computern von Asylsuchenden abzurufen. Etwa 60 bis 80 Prozent der Asylsuchenden reisten ohne Identitätsnachweis ein.
Kritiker befürchten eine Ausweitung der digitalen Kontrolle, und das obwohl eine Pilotstudie zeige, dass nur auf 15 Prozent der ausgewerteten Geräte relevante Informationen gefunden werden. Der deutsche Jurist Daniel Thym fordert bereits weitergehend, eine Anmeldung per Smartphone solle an den EU-Aussengrenzen Voraussetzung für ein Asylverfahren sein.
Lesen Sie im Zeitpunkt auch: Gewalt gegen Asylsuchende vom 18.03.2021