Unter Berufung auf die schweizerische Neutralitätspolitik und das Kriegsmaterialgesetz hat der Bundesrat festgestellt, dass der Verkauf der 96 Panzer im Rahmen der geltenden Gesetze nicht zulässig ist. Das Schweizer Recht verbietet die Lieferung von Kriegsmaterial an Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind.
Die Haltung der Regierung bleibt dieselbe, unabhängig davon, ob ein Land angegriffen wurde und sich verteidigen will. Deshalb lehnt die Schweiz auch den Transfer von Schweizer Panzermunition in die Ukraine ab.
Im April reichte die Ruag AG beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein Exportgesuch für den Weiterverkauf von 96 gebrauchten und nicht mehr einsatzfähigen Panzern des Typs Leopard 1 A5 ein. Die Panzer, die derzeit in Italien gelagert sind, müssten vor dem Export in die Ukraine in Deutschland überholt werden.
Die Schweiz muss noch eine endgültige Entscheidung über eine andere Anfrage Deutschlands bezüglich 25 ausgemusterter Leopard-2-Panzer treffen, die sich derzeit in der Schweiz befinden. Deutschland möchte diese Panzer kaufen, nicht um sie an die Ukraine zu liefern, sondern um die NATO-Lieferungen aufzufüllen, die durch die Lieferungen an die Ukraine ausgedünnt worden sind.
In diesem Fall hat die Schweizer Regierung ihr Einverständnis signalisiert. Allerdings müssen noch administrative Hürden im Parlament überwunden werden.