SESAM: Akteneinsicht unter Vorbehalten
Das umstrittene Forschungsprojekt SESAM, bei dem 3000 Kinder von der 12. Schwangerschaftswoche bis zum 20. Lebensjahr untersucht werden sollen, ist unter Auflagen zugelassen. Doch nach wie vor liegen Hintergrund und Pläne des umstrittenen Projekts im Dunkeln. Einem Akteneinsichtsgesuch des Basler Appells gegen Gentechnologie wurde teilweise entsprochen – und bringt Erstaunliches ans Tageslicht.
Mitte März wurde das vom Basler Appell gegen Gentechnologie stark kritisierte Forschungsprojekt SESAM von der zuständigen Ethikkommission unter massiven Auflagen bewilligt. Die Leitung wurde nach Hause geschickt, um den Projektbeschrieb anzupassen und der Kommission erneut zur endgültigen Absegnung vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Und noch immer ist auch nicht klar, was SESAM nun im Detail plant und ob beziehungsweise wann mit den Vorstudien zum Projekt oder gar mit der Hauptstudie begonnen wird.
Aus diesem Grund forderte der Basler Appell beim zuständigen Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) unter Berufung auf das «Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung» umfassende Akteneinsicht. Die Antwort des SBF liess auf sich warten: Man bat aufgrund der «Komplexität der angeforderten Dokumente» zuerst einmal um Aufschub. Nun liegt das Schreiben aus Bern jedoch endlich vor. Und wie zu befürchten wird die Einsicht in die interessanten Dokumente verweigert. So bleiben vorerst der Inhalt der Projekt-Skizze (Pre-Proposal) wie auch das SESAM-Hauptgesuch (Full-Proposal) weiter im Dunkeln, ebenso internationale Expertisen, das Evaluationsprotokoll sowie der Vertrag zwischen dem Schweizerischen Nationalfonds und der Universität Basel. Die Begründung: Das Akteneinsichtsrecht gelte erst für Dokumente, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.7.2006 datieren. Zu einigen anderen, weniger wichtigen Dokumenten soll dem Basler Appell der Zugang gewährt werden. So darf auch die bei SESAM als «streng geheim» eingestufte Expertise des Rechtsexperten Schweizer eingesehen werden. Erst durch das Akteneinsichtsgesuch des Basler Appells beziehungsweise die Antwort des SBF wird allerdings nun klar, dass das Schweizer-Gutachten bereits seit Mai 2006 vorliegt. Welche Gründe gab es wohl dafür, dieses Gutachten mehr als ein halbes Jahr unter Verschluss zu halten? Denn erst im Januar 2007 wurde fragmentarisch und nur wenigen ausgewählten Personen Auskunft über den Inhalt gegeben. Man kann, wie bei SESAM üblich, wieder einmal nur raten.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie wird weiterhin nicht locker lassen. Um doch noch Licht ins Dunkel zu bringen, hat sich der Verein an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Dieser ist dazu verpflichtet, sich nun im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit der Sachlage zu befassen. Möglicherweise ist das Staatssekretariat doch noch dazu zu bewegen, alle Türen zu öffnen und Entwicklung und Pläne des Projekts SESAM endlich transparent zu machen.
Quelle: http://www.baslerappell.ch
20. Juni 2007
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