Chapeau! Für Silvia Dresti
Keine Begründung, kein rechtliches Gehör, keine Bewährungsfrist: Bei der Kündigung der Berufsschullehrerin Silvia Dresti hebelte der Kanton Zürich das Personalrecht aus. Von ihr hingegen verlangt er Gesetzestreue nicht nur im Buchstaben, sondern im Geiste. Dresti zieht ihren Fall nun vor Bundesgericht.