AKW Mühleberg erhält unbefristete Betriebsbewilligung
Diese Bewilligung erfolgt in einem skandalösen Atomverfahren ohne ernst zu nehmende Anhörung der Bedenken der Einsprechenden. Es ist das erste Verfahren nach neuem Kernenergiegesetz. Dabei hat das UVEK wesentliche Vorgaben ausgehebelt: Sämtliche Originalakten zum AKW Mühleberg wurden den Einsprechenden verwehrt. Dies darf nicht zum Präjudiz aller künftigen Atomverfahren in der Schweiz werden. Die Einsprechenden werden den Entscheid auf alle Fälle vor das Bundesverwaltungsgericht weiter ziehen.