Die Recherche von Infosperber birgt politische Brisanz: «Alle Schweizer ParlamentarierInnen können zwei Personen Zutritt ins Bundeshaus gewähren. Dafür müssen sie dem Zentralsekretariat der Parlamentsdienste mittels eines Antragsformulars Name, Vorname und Funktion der Personen angeben. Die Parlamentsdienste führen über diese Personen ein monatlich aktualisiertes Register für Ständerat und Nationalrat».
Diese Regelung werde gerne 'Götti-System' genannt und als 'unbürokratisch' gelobt. Der Aufwand dafür halte sich nämlich in Grenzen. Denn für die Richtigkeit der gemachten Angaben seien die Ratsmitglieder selber verantwortlich. Doch die fehlende Kontrolle hat einen Preis, wie Infosperber jetzt belegen kann: «Die Register sind nämlich voller Fehler – und niemanden kümmerts».