Es war ein Erfolg mit Symbolwirkung für impfgeschädigte Personen: Der Grosse Rat des Kantons Bern hat Mitte September einen parlamentarischen Vorstoss teilweise angenommen, der mit sechs Punkten eine «umgehende medizinische Versorgung und umfassende Unterstützungsleistungen für Personen mit schwerwiegenden Covid-19-Impfnebenwirkungen» fordert.
Viele Mitglieder des Grossen Rates argumentierten, dass der Kanton gegenüber den Impfgeschädigten in der Pflicht stehe: «Wenn man schon die Bevölkerung angehalten hat, sich impfen zu lassen, muss man auch die Verantwortung für die Schäden tragen», sagte Anne Speiser-Niess (SVP) im Grossen Rat.
Den Vorstoss eingereicht hat Grossrat Samuel Kullmann (EDU). Der Verein Post-Vakzin-Syndrom Schweiz und die Interessengemeinschaft Post-Vac unterstützen ihn. Die erste und die zweite Forderung sind «die interdisziplinäre medizinische Versorgung für Post-Vac-Patientinnen und -Patienten» und die Schaffung einer kantonalen Anlaufstelle für Impfgeschädigte der Covid-Impfung. Die erste Forderung wurde ohne Nein-Stimme, die zweite mit einer Nein-Stimme angenommen.