Was der Kanton Bern für Impfgeschädigte tut
Ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt, dass die Unterstützung für Personen mit Impfnebenwirkungen verstärkt wird. Doch der Kanton verweist auf das bestehende Angebot.

Es war ein Erfolg mit Symbolwirkung für impfgeschädigte Personen: Der Grosse Rat des Kantons Bern hat Mitte September einen parlamentarischen Vorstoss teilweise angenommen, der mit sechs Punkten eine «umgehende medizinische Versorgung und umfassende Unterstützungsleistungen für Personen mit schwerwiegenden Covid-19-Impfnebenwirkungen» fordert.

Viele Mitglieder des Grossen Rates argumentierten, dass der Kanton gegenüber den Impfgeschädigten in der Pflicht stehe: «Wenn man schon die Bevölkerung angehalten hat, sich impfen zu lassen, muss man auch die Verantwortung für die Schäden tragen», sagte Anne Speiser-Niess (SVP) im Grossen Rat.

Den Vorstoss eingereicht hat Grossrat Samuel Kullmann (EDU). Der Verein Post-Vakzin-Syndrom Schweiz und die Interessengemeinschaft Post-Vac unterstützen ihn. Die erste und die zweite Forderung sind «die interdisziplinäre medizinische Versorgung für Post-Vac-Patientinnen und -Patienten» und die Schaffung einer kantonalen Anlaufstelle für Impfgeschädigte der Covid-Impfung. Die erste Forderung wurde ohne Nein-Stimme, die zweite mit einer Nein-Stimme angenommen.