Alle, die möglicherweise von einer Fichierung betroffen sind, ruft grundrechte.ch dringend dazu auf, sich umgehend ihre Akteneinsicht zu sichern bzw. die Vernichtung der Fichen zu verhindern: Gestützt auf Art. 18 Absatz 6 sind die Staatsschützer verpflichtet, denjenigen registrierten Personen, die ein Auskunftsgesuch gestellt haben, vor der Löschung bzw. bei Ablauf der Aufbewahrungsdauer Auskunft zu erteilen. Wer also umgehend ein Einsichtsgesuch einreicht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, mehr Licht ins Dunkel der Geheimdienstkeller zu bringen. Das Einsichtsgesuch muss deshalb sowohl an den Eidg. Datenschutzbeauftragten wie auch an den NDB (vormals DAP) direkt geschickt werden.
Musterbrief Ficheneinsicht
http://grundrechte.ch/2010/Musterbrief_Ficheneinsicht.pdf
Musterbrief Ficheneinsicht
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