Bankengeld vom Gesetzgeber gewollt?
Norbert Häring berichtet im Handelsblatt über eine kürzlich erfolgte öffentliche Reaktion des Beitragsservices der GEZ auf seine Anregung, die Rundfunkgebühr bar einzuzahlen. „Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt“, schreibt die GEZ. Sie übersieht dabei, dass es ja auch ein "gesetzliches" Zahlungsmittel gibt, das gesetzlich "gewollt" ist, und das nicht nur in der deutschen, sondern auch in der europäischen Rechtsordnung integriert ist.
Der Währungsrechtler Helmut Siekmann betont hingegen, dass es zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittels gehöre, dass der Staat es ohne Abzug akzeptiere. Was derzeit passiert, ist also eine faktische Aushöhlung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels. Lesen Sie den Handelsblatt-Bericht mit politischer Begründung der Aktion von Norbert Häring hier. Norbert Häring schreibt darüber auch in seinem blog, sehen Sie die Übersicht seiner diesbezüglichen Beiträge hier.
Der Währungsrechtler Helmut Siekmann betont hingegen, dass es zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittels gehöre, dass der Staat es ohne Abzug akzeptiere. Was derzeit passiert, ist also eine faktische Aushöhlung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels. Lesen Sie den Handelsblatt-Bericht mit politischer Begründung der Aktion von Norbert Häring hier. Norbert Häring schreibt darüber auch in seinem blog, sehen Sie die Übersicht seiner diesbezüglichen Beiträge hier.
17. Juni 2015
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