Bürgerliche Regierung Finnlands verschärfte nach Massakern Waffenrecht

Armeewaffen sollen weiter zu Hause im Schrank bleiben, meint der Bundesrat. Die Magistratinnen und Magistraten in Bern sind gegen die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“. Zu erinnern ist: Die tödlichen Schüsse auf dem Hönggerberg in Zürich wurden von einem Soldaten abgegeben. Am 27. November 2007 erschoss ein Soldat, der gerade aus der Rekrutenschule nach Hause kam, an der Bushaltestelle auf dem Hönggerberg ein 16-jähriges Mädchen. Rekruten lernen in der Rekrutenschule töten, mit dem Sturmgewehr, mit Handgranaten, mit Bomben und Granaten. Es ist eigentlich erstaunlich, dass nicht noch mehr Soldaten die psychisch gestört oder betrunken sind zur Waffe greifen.

 
Die hohe Zahl von frei verfügbaren Schusswaffen korreliert in der Schweiz statistisch mit aussergewöhnlich vielen Schusswaffentoten, besonders von Suiziden, wie in Finnland auch. Seit 2004 wurde das Waffenrecht in Finnland aus diesem Grund den auch Schritt für Schritt verschärft. Es war die bürgerliche Regierung Finnlands die das Waffenrecht noch mal restriktiver ausgestaltete: „Endlich Schluss mit der Herumballerei in den Wäldern hinter der Sauna“, erklärte Innenministerin Anne Holmlund (44), Mitglied der rechtsstehenden Partei Kokoomus. Nach den Massakern in Schulen, in Kauhajoki im September 2008 und in Tuusula 2007, kam die Ministerin unter Druck die Waffengesetze zu verschärfen. Anne Holmlund wurde vorgeworfen, nichts unternommen zu haben nach dem in Tuusula 2007 im Jokela Schulzentrum ein 18-jähriger acht Menschen erschossen hatte. Auch in Deutschland wurde das Waffenrecht verschärft, nachdem am 11. März 2009 ein 17-jähriger in Winnenden 15 Menschen tötete. In der Schweiz wurde nach dem Massaker im Zuger Kantonsrat vor acht Jahren praktisch nichts unternommen. Friederich Leibacher hatte am 27. September 2001 14 Menschen erschossen und 15 weitere zum Teil lebensgefährlich verletzt. (*)
 
 
(*) Leibacher hatte seine Waffen, mit denen er die Menschen in Zug tötete, legal gekauft: Die Repetierflinte Marke Remington, privat im Kanton Bern, das Selbstladegewehr, Marke SIG, im Kanton Zürich ebenfalls privat. Die Selbstladepistole, Marke SIG Sauer, hatte er mit Waffenerwerbsschein inklusiv Munition im Fachhandel im Kanton Zug erstanden. Im seinem Personenwagen, den er vor dem Parlamentsgebäude parkierte, liess er einen Trommelrevolver Marke Smith & Wesson zurück. Dieses Schiesseisen hatte er ebenfalls legal im Fachhandel gekauft. Zu Hause verfügte Leibacher noch über zwei weitere Pistolen, ebenfalls legal erworben mit Waffenerwerbsschein. Mit einer dieser Pistole hatte er bereits am 17. Oktober 1998 in einem Lokal in Baar einen Chauffeur der Zuger Verkehrsbetriebe bedroht. (aus dem Schlussbericht Sept./Okt. 03, Untersuchungsrichteramt Zug zum Attentat vom 27.9.01, zitiert aus dem „Vademekum Waffenregister“ www.friedensrat.ch)

 
21. Dezember 2009
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