Corona-Versammlungsverbote in Sachsen waren unverhältnismässig
Während der Coronapandemie verhängte Sachsen Versammlungsverbote. Dagegen klagte ein Mann – nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Auch die Coronapandemie rechtfertigte in Sachsen kein generelles Versammlungsverbot. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Einschränkungen seien mit dem Grundsatz der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar, befand das Gericht.
Das hat nun entschieden, dass die Untersagung aller Versammlungen »ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit« nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes war. Dass Ausnahmen durch Sondergenehmigungen möglich gewesen seien, habe die Schwere des Grundrechtseingriffs nur unwesentlich gemindert, befand das Bundesverwaltungsgericht.
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