Der deutsche Bundesgerichtshof erklärt Negativzinsen auf Spareinlagen für rechtswidrig
Auch die Schweizer Banken «bestraften» Sparer mit Abzügen

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat am 4. Februar 2025 erstmals erklärt, dass die von Banken erhobenen Negativzinsen auf alle Sparanlagen rechtswidrig waren. Die «Strafzinsen» in Deutschland betrugen in den Jahren 2020 und 2021 0,5 bis 0,7 Prozent. Die Sparer könnten zumindest für das Jahr 2022 eine Rückzahlung verlangen, denn die Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren. Eine unaufgeforderte Rückzahlung der Banken lehnte der Bundesgerichtshof ab.

 

In Deutschland war es eine Verbraucherzentrale, die klagte. Das Bundesgerichtshof dazu: «Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen. Dieser Charakter des Sparvertrags wird durch die Erhebung eines Verwahr- oder eines Guthabenentgelts entgegen den Geboten von Treu und Glauben verändert, da das laufzeitabhängige Verwahr- oder Guthabenentgelt mit dem den Sparvertrag kennzeichnenden Kapitalerhalt nicht zu vereinbaren ist.» 

 

Auch in der Schweiz haben Banken Spareinlagen lange mit Negativzinsen «bestraft». Doch bis jetzt haben die grossen Schweizer Medien die Schweizer Öffentlichkeit über dieses Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs nicht informiert. 


Lesen Sie im Zeitpunkt auch:  

Schwedische Zentralbank vergibt Negativ-Zinsen