Der Petitionsausschuss des Bundestags hat eine am 12. Dezember 2006 eingereichte Petition einstimmig an die Bundesregierung überwiesen, womit Verbraucher künftig konkrete Informationen über die Wirkungen strahlungsaktiver Geräte erhalten sollen.
Mit der Petition wird gefordert, den Bürgern bzw. dem Verbraucher korrekte Informationen auch bei technischen Geräten, insbesondere bei strahlungsaktiven Geräten, wie besonders bei Schnurlostelefonen, zu bieten.
Der stets als mündigen Bürger beschworene Bürger sollte tatsächlich das Recht verschafft werden, daß er z.B. erfährt mit welchen potenziellen Gefahren er lebt, wenn er ein dauerstrahlendes DECT-Telefon erwirbt.
Dem mündigen Bürger steht das grundgesetzliche Recht zu, pot. Gefahren, die BfS-Warnung zu erfahren, wieweit sich dies für seine Gesundheit auswirken kann.
Verschiedenen Nachrichten zum Thema:
http://www.medien.diagnose-funk.org/033ea29a1209b6106/033ea29a5a0b92a03.html
Mit der Petition wird gefordert, den Bürgern bzw. dem Verbraucher korrekte Informationen auch bei technischen Geräten, insbesondere bei strahlungsaktiven Geräten, wie besonders bei Schnurlostelefonen, zu bieten.
Der stets als mündigen Bürger beschworene Bürger sollte tatsächlich das Recht verschafft werden, daß er z.B. erfährt mit welchen potenziellen Gefahren er lebt, wenn er ein dauerstrahlendes DECT-Telefon erwirbt.
Dem mündigen Bürger steht das grundgesetzliche Recht zu, pot. Gefahren, die BfS-Warnung zu erfahren, wieweit sich dies für seine Gesundheit auswirken kann.
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