EU-Gesetz bedroht Spiritualität

Die Europäische Kommision plant eine Verordnung zum Verbraucherschutz, mit der sie auch das Recht beansprucht, die Richtigkeit von hellseherischen Aussagen zu beurteilen und hellseherische Beratung verbieten können. (Der Entwurf dieser Verordnung trägt die amtliche Kenn-Nummer 2003/0162/COD, die Pressemitteilung, in der als Verstoss auch «hellseherische Beratung» genannt wird, die Kenn-Nummer IP/03/1067. Beide Dokumente sind über Internet einsehbar).
 

 Nur über den «Verbraucherschutz» kann sich die EU-Kommision einen Zugriff auf das «Hellsehen» verschaffen. Dadurch verletzt sie aber oberste Grundsätze der Verfassungen, wie die Freiheit der Forschung, der religiösen und spirituellen Überzeugungen und der Berufsfreiheit. Dieses Gesetz hätte unabsehbare Folgen für das spirituelle Leben und alle Formen der Bewusstseinserweiterung. Hellseherische Beratung kann verboten werden, wenn Hellsehen, also aussersinnliche Wahrnehmung, generell als Täuschung oder Geistesstörung erklärt wird.
 
 

Die geplante Verordnung ist ein weiterer Baustein in einer achtjährigen Kampagne von Presse, Fernsehen, Politik und Kirchen gegen «Esoterik» und «Sekten». Es existiert eine deutliche Tendenz, der Esoterik die Lebensgrundlagen zu entziehen.

 Thomas Michael Schmidt

Der Autor hat eine Briefaktion an den Präsidenten der EU-Kommission gestartet.

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 Thomas Michael Schmid
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 A-5026 Salzburg
14. März 2007
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