Heute endet das Notrecht – für Stunden und Tage
Die am 16. März erlassenen Notverordnungen laufen heute formell aus. Und niemand nimmt Notiz davon. Warum?
Die Covid-19-Verordnung vom 16. März besteht mittlerweile aus rund 20 Versionen, Ergänzungen und Nebenverordnungen mit verschiedenen Laufzeiten. Aber die Mutter dieser notrechtlichen Erlasse ist heute morgen um 06.00 Uhr ausgelaufen.
Das Notrecht braucht es nicht mehr, obwohl es der Bundesrat verlängern will und National- und Ständerat dem Covid-19-Gesetz bereits zugestimmt haben. Rund 80 Prozent des Gesetzes betreffen nicht dringliche Finanzierungsleistungen, die das Parlament ohne weiteres selbst entscheiden könnte.
Das Notrecht braucht es auch nicht, weil die wesentlichen Massnahmen wie Maskenpflicht, Quarantäne und Isolation jetzt aufgrund von Art. 6 des Epidemiengesetzes «besondere Lage» durchgesetzt werden. Aber weil man sich an die Massnahmen schon so sehr gewöhnt hat, nimmt sich niemand die Mühe zu lesen, was in diesem Gesetz genau steht.
Eine besondere Lage liege vor, heisst es dort, wenn «die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen» und «eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr» bestehe.
Aber Hand aufs Herz, bzw. Blick auf die Statistik: Es gibt keine übertragbare Krankheit mehr, die von den ordentlichen Vollzugsorganen nicht bekämpft werden könnte. Und es besteht auch keine «erhöhte Ansteckungsgefahr».
Die Pandemiemanager behaupten zwar, das Coronavirus breite sich aus. Aber das ist eine geschickte Schummelei mit zwei Tricks:
- PCR-Test: Er kann gar keine krankmachenden Viren feststellen, sondern nur ein winziges Bruchstück (ca. 1 % der RNA), das auch noch Monate nach dem Verschwinden des Virus feststellbar ist. Dieses Bruchstück kann keine Krankheiten auslösen.
- Verbogene Begriffe: Menschen mit einem positiven PCR-Test sind keine «laborbestätigten Infektionen» und schon gar nicht «diagnostizierte Fälle», wie Marcel Salathé, Professor für digitale Epidemiologie und Mitglied der Covid-19 Task Force behauptet. Was ein positiver Test (drei Viertel dürften falsch positiv sein) sagt: Der Mensch hatte höchstwahrscheinlich einmal Kontakt mit Sars-Cov-2. Eine Diagnose ist erst mit einem Virusnachweis möglich, heisst es in einem Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit.
Aber die falschen Begriffe werden geglaubt, weil sie ständig wiederholt werden und der Widerspruch unterdrückt wird. Und so lebt die Mehrheit der Bevölkerung und der Politik in einer Corona-Blase, in der nichts mehr hinterfragt wird.
Darum werden wir die kurze notrechtsfreie Zeit ab heute 06.00 Uhr weder wahrnehmen, geschweige denn feiern. Der Nationalrat wird ohnehin demnächst die Differenzen der vom Ständerat verabschiedeten Änderungen beraten. Übernimmt er sie, könnte das Gesetz theoretisch sofort in Kraft treten und der Bundesrat bekäme (fast), was er wollte: einen nahtlosen Übergang von den Notverordnungen zum dringlichen Bundesgesetz.
Natürlich gibt es ein paar unbeirrbare Helvetier, die diese Geschichte nicht einfach so hinnehmen wollen. Erwähnen möchte ich die bald tausend Verfassungsfreunde, die das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz angekündigt haben. Hier kann man sich anmelden, wenn man noch eine dreistellige Mitgliedschaftsnummer möchte.
Mehr als 20’000 Menschen wollen das Referendum gegen die Verlängerung des Notrechts bereits unterstützen. Das ist erfreulich. Aber noch nicht genug, wenn am 6. Oktober die Sammlung der 50’000 Unterschriften beginnt. Wenn Sie den Unterschriftenbogen sofort bekommen oder die Kampagne sonstwie unterstützen wollen, können Sie sich hier eintragen.
Nach den paar notrechtsfreien Stunden und Tagen geht die Arbeit also unverzüglich weiter. Ein Grund mehr, die sonnigen Tage besonders zu geniessen.
von:
Über
Christoph Pfluger
Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".
Kommentare
Maskenpflicht
- Für die Wirksamkeit von Masken in der Allgemeinbevölkerung gibt es weiterhin kaum Evidenz, und die Einführung einer Maskenpflicht konnte die Epidemie in den meisten Ländern nicht eindämmen oder verlangsamen. Einige Experten warnen zudem, dass Masken die Atmung beeinträchtigen und bei Mehrfachverwendung zu “Keimschleudern” werden können.
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