«Bei der Veränderung von Erbgut ist Vorsicht geboten»
Die Wissenschaftskommission des Nationalrats hat sich gegen eine Verlängerung des Moratoriums über gentechnisch veränderte Organismen entschieden. Dafür soll eine Frist bis Mitte 2024 gesetzt werden, in der eine Regelung für die Zulassung von neuen gentechnischen Verfahren ausgearbeitet werden muss. Uniterre fordert: Es muss dringend eine seriöse Risikoanalyse durchgeführt werden.
Die Wissenschaftskommission des Nationalrats hat sich gegen den Vorschlag des Ständerats ausgesprochen, welcher neue gentechnische Verfahren zulassen wollte. Die Kommission hat sich mit einer knappen Mehrheit dafür entschieden, dass die Frist für die Ausarbeitung einer Zulassungsregelung auf Mitte 2024 festgesetzt werden soll.
Die landesweit tätige Bäuerinnen- und Bauernorganisation Uniterre ist der Ansicht, dass es beim derzeitigen Wissensstand nicht vertretbar ist, zu behaupten, dass so genanntes Genome Editing – die zielgerichtete Veränderung von menschlichem, tierischem oder pflanzlichem Erbgut – sicher sei. Diese neuen gentechnischen Verfahren ermöglichen einen erhöhten Eingriffsgrad, bei dem mehrere Gene gleichzeitig verändert werden. Dies hat ein höheres und noch nicht bewertetes Risiko zur Folge.
Es ist also Vorsicht geboten, und es müssen weitere Abklärungen gemacht werden. Zum Beispiel zur Frage, wie gewährleistet werden kann, dass Konsumierende sowie Bäuerinnen und Bauern weiterhin das Entscheidungsrecht über die Produktionsform behalten. Oder wer die Verantwortung trägt, wenn es zu einer Kontamination der Produktionskette kommt-
Nur durch eine seriöse Risikobewertung kann die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie erhalten bleiben und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Produzentinnen und Produzenten gewährleistet werden. Deshalb fordert Uniterre den Nationalrat auf, sich in der Frühjahrssession dafür auszusprechen, neue gentechnische Verfahren ins Gentech-Moratorium aufzunehmen.
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