Chapeau! Für Silvia Dresti
Keine Begründung, kein rechtliches Gehör, keine Bewährungsfrist: Bei der Kündigung der Berufsschullehrerin Silvia Dresti hebelte der Kanton Zürich das Personalrecht aus. Von ihr hingegen verlangt er Gesetzestreue nicht nur im Buchstaben, sondern im Geiste. Dresti zieht ihren Fall nun vor Bundesgericht.
Im Januar 2021 verliert Silvia Dresti, heute 55, nach 19 Jahren im Amt ihre Stelle als Französischlehrerin an der Berufsfachschule Uster. Grund: Sie zweifelte am Sinn der Maskenpflicht.
2020. Erster Coronawinter. Es ist verpönt, den eigenen Sinnen zu trauen. Es ist verpönt, den aasigen Geruch der Maske wahrzunehmen. Es ist verpönt, sich am Hustenreiz zu stören, den sie auslöst. Es ist verpönt, zu hinterfragen, ob die bakterielle Verschmutzung der Maske durch die eigene Atemluft, ob die Drosselung der Sauerstoffzufuhr, ob die erhöhte Kohlendioxiddichte gesundheitsgefährdend sind. Es ist verpönt, in Zweifel zu stellen, ob die Maske wirkungsvoll Viren abhält. Es ist verpönt, andere als die von den Bundesämtern und den grossen Zeitungsverlagen für sankrosankt erklärten Wissenschaftler ernstzunehmen. Diese «Vergehen» haben Silvia Dresti ihre Stellung gekostet.
Obwohl heute zahlreiche Studien beweisen, dass das Maskentragen Viruserkrankungen nicht eindämmen, so zum Beispiel die Cochrane-Studie, wirft das weder bei den Gerichten noch den meisten Medien neues Licht auf Drestis Handlungsweise.
In einem Artikel im Juli dieses Jahres applaudiert die NZZ dem Zürcher Verwaltungsgericht, das die Kündigung Silvia Drestis gutheisst. Dresti habe klar gegen geltendes Recht und damit gegen die Treuepflicht als Lehrkraft verstossen, weil sie den Jugendlichen keine Maske aufzwingen wolle.
Es ist umstritten, ob der Hahn ein-, zwei-, dreimal oder nie krähte, bevor Petrus Jesus verleugnete.
Um Silvia Dresti zu kündigen, genügten drei Zwischenrufe.
Erstens: Ein Schüler rapportiert an die Schulleitung: Dresti habe ihnen ein maskenkritisches Video von «Verschwörungstheoretikern», «ohne Quellen», gezeigt.
Notabene: Bei der «Verschwörungstheoretikern» handelt es sich um die deutsche Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizinerin Beatrice Vöhringer. Sie führt beim inkriminierten Youtube-Video Quellen an.
Zweitens: Am 2. Dezember schreibt ein Vater der Schulleitung eine E-Mail. Dresti motiviere die Schüler dazu, «selber zu denken» und keine Maske zu tragen.
Drittens: Am 4. Dezember streichen zwei Mitglieder der Schulleitung an Drestis teilverglastes Schulzimmer vorbei. Sie stellen aktenkundig fest, dass «mindestens ein Lernender» keine Maske trägt.
Am 7. Dezember 2020 leitet das Rektorat der Berufsfachschule Uster Drestis «vorsorgliche Einstellung im Amt» ein. Das ist eine Freistellung. Der entsprechende Lehrer erhält weiterhin seinen Lohn, darf aber ab sofort nicht mehr unterrichten, bis sein «Verschulden» feststeht beziehungsweise entkräftet ist. Dresti erinnert sich: «Ich wurde von der Sekretärin bei den Veloabstellplätzen abgefangen. Ich müsse mitkommen, zur Schulleitung. Aber meine Schüler warten auf mich, warf ich ein. Das wurde schon geregelt, antwortete die Sekretärin.»
Normalerweise ereilen solche Verfahren Lehrkräfte, die sich eines sexuellen Übergriffs schuldig gemacht haben.
Gegen die Freistellung und die wenig spätere erfolgte Kündigung beschreitet Silvia Dresti den Rechtsweg. Der Zürcher Regierungsrat als erste Beschwerdeinstanz wird sie abweisen. Mit zirkulären Scheinargumenten wie diesem: «Dass die vorgezogene Maskentragpflicht im Unterricht gerechtfertigt war, beweist auch die vom Bundesrat nur zwei Tage später beschlossene Maskentragpflicht im Unterricht für die ganze Schweiz.»
Die Verfügung für die vorsorgliche Einstellung im Amt erfolgte ohne Begründung. Das ist widerrechtlich, wie auch der Regierungsrat feststellte. Das Zürcher Verwaltungsgericht wird später ein Mail, das die Verfügung begleitete, als Begründung akzeptieren.
Um Drestis staatsuntergrabende Handlungsweise zu beweisen, leitet das Rektorat eine Administrativuntersuchung ein. Die mit der Ermittlung beauftragte Anwaltskanzlei befragt alle Schüler Drestis einzeln, anonym und nach einem Schema. Die meisten Schüler und Schülerinnen geben an, Drestis kritische Haltung gegenüber der Maskenpflicht mitbekommen zu haben.
Aber niemand fühlt sich indoktriniert. Dresti habe nur ein-, zweimal auf die Schädlichkeit der Maske, etwa was das Wiedereinatmen der eigenen Atemluft betrifft, hingewiesen. Schon gar nicht fühlen sich die Jugendlichen «aufgefordert», die Maske nicht zu tragen. Die meisten tragen sie immer. Vereinzelt sollen die Jugendlichen von Drestis liberaler Haltung der Maske gegenüber Gebrauch gemacht haben, indem sie sie etwa in Prüfungssituationen oder mündlicher Beteiligung am Unterricht die Maske ablegten.
Eigentlich hätte die Schulleitung Dresti im Zusammenhang mit der Freistellung das rechtliche Gehör gewähren müssen. Im Januar lag für die «vorsorgliche Einstellung im Amt» immer noch keine begründete anfechtbare Verfügung vor. Trotz abgeschlossener Befragung der Lernenden (Administrativuntersuchung). Dresti befand deshalb, dass unter diesen Umständen weitere Gespräche mit der Schulleitung nutzlos seien. Zumal der Rektor in einem Mail in Aussicht gestellt hatte, nicht nur über die Vorfälle im Schulzimmer zu sprechen, sondern auch über Drestis «Haltung, die im Gespräch mit dem Rechtsanwalt zum Ausdruck gekommen war». Zudem machte er die Weiteranstellung von einem ausserordentlichen Beurteilungsverfahren Drestis abhängig. Mit ihrer Gesprächsverweigerung habe sie, so das Verwaltungsgericht, das rechtliche Gehör verwirkt.
Eigentlich hätte die Schulleitung Dresti vor der endgültigen Kündigung eine Bewährungsfrist setzen müssen. Sowohl der Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht folgten der Argumentation der Schulleitung und der Bildungsdirektion, dass von einer Bewährungsfrist aufgrund der Aussichtslosigkeit der Lage abgesehen habe werden können. Dresti zeige zu wenig Neigung, von ihrer negativen Haltung der Maske gegenüber abzuweichen: «Die Beschwerdeführerin war zu wenig gewillt, ihr Verhalten zu ändern», so das Verwaltungsgericht. Der Regierungsrat war zuvor zum gleichen Schluss gekommen: «Keine Bewährungsfrist, weil die Rekurrentin bewiesen habe, dass sie das, was man von ihr verlangt, nicht gewillt ist zu machen.»
Dass Dresti nach der Freistellung, inzwischen von einem Rechtsanwalt vertreten, in einem Mail bekräftigte, sich nunmehr an die Weisungen der Coronaschutzmassnahmen zu halten, blieb vor Gericht unberücksichtigt.
Fazit: Nicht nur Drestis Handlungen hätten gesetzeskonform sein müssen. Auch ihrer Gesinnung hätte unbedingter Glaube an die Coronamassnahmen des Bundes entströmen müssen.
Dresti monierte in ihren Beschwerden denn auch, dass ihre persönliche Haltung kein Kündigungsgrund sein dürfe. Das Verwaltungsgericht antwortet mit einer Stilblüte, um die von der Verfassung geschützte Meinungsfreiheit im Falle von Dresti nicht anwenden zu müssen: «Die Beschwerdeführerin hielt ihre persönliche Haltung (sic!) nicht für sich, sondern kritisierte die an der Berufsfachschule Uster geltende Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler.»
Im persönlichen Gespräch betont Dresti, dass sie sehr froh ist, ein stabiles Nervenkostüm zu beistzen. Die Art und Weise, wie mit ihr und dem Recht umgesprungen wurde, wäre sonst schwer zu ertragen gewesen. Dresti verfügt inzwischen wieder über gleichwertige Anstellungen als Französischlehrerin. Sie wird ihren Fall vom Bundesgericht beurteilen lassen.
Für ihren Mut, ihren Durchhaltewillen und ihren Glauben an Gerechtigkeit hat Silvia Dresti einen Chapeau mehr als verdient.
von:
Kommentare
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
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Silvia Dresti
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Chapeau Frau Dresti
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