Der Knabe unterm Messer

Die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Beschneidung von Jungen als »schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit« zu werten, ist auf empörte Ablehnung seitens jüdischer und muslimischer Organisationen gestoßen. Auch die Kirchen protestieren.

Wahrscheinlich wird der Streit um die Beschneidung irgendwann auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Denn es steht das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Ausübung der Religion gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jüdische und muslimische Organisationen - und auch die Kirchen - bestreiten energisch, dass die Beschneidung zu einer körperlich-seelischen Schädigung führe. Der Zentralrat der Juden erklärte: »Die Beschneidung von Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden praktiziert.« Es wird außerdem darauf verwiesen, dass Millionen von Männern auf der ganzen Welt, nicht nur religiöse, beschnitten seien.
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29. Juni 2012
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