Der Nationalrat hat am 19. Juni die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative 20.504, welche die Einführung eines eigenständigen Foltertatbestands im Strafgesetzbuch verlangt, zum zweiten Mal verlängert – mit 132 zu 62 Stimmen. Dieses Abstimmungsergebnis bestätigt den Willen einer parteiübergreifenden Mehrheit, die begonnenen Arbeiten weiterzuführen. Die unterzeichnenden Organisationen nehmen diesen Entscheid zur Kenntnis und fordern die Bundesverwaltung auf, unverzüglich einen konsolidierten Entwurf vorzulegen.
Vierzig Jahre nach der Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter gehört die Schweiz noch immer zu den wenigen demokratischen Staaten, die keinen eigenständigen Foltertatbestand kennen. Diese Lücke wird seit beinahe dreissig Jahren von UNO-Organen, nationalen Präventionsmechanismen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und inzwischen auch von parlamentarischer Seite kritisiert. Mindestens 108 Staaten haben bereits einen spezifischen Foltertatbestand eingeführt. Da eine entsprechende Strafnorm fehlt, wird diese schwere Verletzung der Menschenwürde in der Schweiz strafrechtlich nicht eigenständig anerkannt. Dadurch fehlt den Opfern und Überlebenden auch eine klare rechtliche Bezeichnung, die Folter beim Namen nennt. Die Täterinnen und Täter können lediglich aufgrund weniger schwerwiegender Delikte verfolgt werden. So besteht die Gefahr, dass Verdächtige, die sich auf Schweizer Territorium aufhalten, einer Strafverfolgung entgehen.
Die parlamentarische Initiative 20.504 war im Dezember 2020 eingereicht worden. Seither hat sie jede Etappe des parlamentarischen Verfahrens mit einer beständigen parteiübergreifenden Unterstützung durchlaufen. Während des Prozesses hat sich die Notwendigkeit einer solchen Strafnorm durchgesetzt, trotz des Widerstands einiger Kantone im Vernehmlassungsverfahren. In ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2025 beauftragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) die Bundesverwaltung, einen Entwurf vorzulegen, der die Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt. Am 8. Mai 2026 zeigte sie sich zuversichtlich, dass die grundsätzlichen Vorbehalte ausgeräumt werden können.
Die Initiative wurde vor mehr als fünf Jahren eingereicht. Bereits 2024 war eine erste Fristverlängerung notwendig geworden, weil der Vorentwurf nicht rechtzeitig vorgelegt worden war. Nun wurde eine zweite Fristverlängerung beschlossen. Die unterzeichnenden Organisationen erwarten nun von der Bundesverwaltung, dass sie rasch eine konsolidierte Version des Entwurfs vorlegt. Eine weitere Verzögerung wäre nicht mehr nachvollziehbar.
«Die grundsätzliche Notwendigkeit hat sich Schritt für Schritt bestätigt», erklärt Etienne Cottier von ACAT-Schweiz im Namen der unterzeichnenden Organisationen. «Nach zwei Fristverlängerungen ist es an der Zeit, endlich über den Inhalt dieser neuen Strafnorm zu diskutieren. Nur so kann die Schweiz die Kohärenz zwischen ihrem innerstaatlichen Recht und den Verpflichtungen gewährleisten, die sie auf internationaler Ebene vertritt.»