Auf diese Fragen dürfen Bürger und Bürgerinnen jetzt antworten! Bis am 23. Juni 2025 kann jede und jeder eine Stellungnahme zum geplanten «Breitbandfördergesetz» einreichen.
Wenn das Breitbandfördergesetz wie geplant umgesetzt wird, wird es höchstwahrscheinlich zu einem Ausbauschub für den Mobilfunk kommen - und das obwohl selbst der Bundesrat die Glasfaseroption befürwortet. Diese grundsätzliche Stossrichtung wird von «Schutz vor Strahlung» ausdrücklich begrüsst. Denn Glasfasern haben viele Vorteile, unter anderem geben sie keine Strahlung ab und entlasten das Mobilfunknetz. Doch im Vernehmungslassungsentwurf wird diese Richtung nicht wirksam umgesetzt. Die Betreiber können frei wählen, welche Technologie zum Einsatz kommen soll. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit der gewählten Förderstrategie ein Anteil von rund einem Drittel der geförderten Anschlüsse nicht mit Glasfaser, sondern mit Funk realisiert würde. Aufgrund des Gesetzes ist es jedoch möglich, dass dieser Anteil sogar noch höher wäre.
Die Subventionierung würde den Mobilfunkbetreibern die Mobilfunk-Erschliessung von Gebieten ermöglichen, welche für sie bisher unrentabel und wenig erschlossen waren. Besonders bisher noch relativ strahlenarme Gebiete würden kleiner oder ganz verschwinden. Es würden grosse Flächen für wenig Nutzen verstrahlt. Die meisten der geförderten Sendeanlagen kämen ausserhalb der Bauzone zu stehen. Bisher wurden Baugesuche für Antennen ausserhalb der Bauzone sehr streng beurteilt (obligatorische Interessenabwägung). Würden die Sendeanlagen nun der Grundversorgung dienen, erhielten sie mehr Gewicht. Damit würden sie sogar in Landschaftsschutzzonen und Naturschutzgebieten leichter bewilligt.
«Schutz vor Strahlung» schreibt dazu: «Die Hochbreitbandstrategie des Bundes ist grundsätzlich ein hervorragender Schritt in eine strahlungsärmere Zukunft. Das aktuell vorgeschlagene Breitbandfördergesetz hingegen darf in der vorliegenden Form nicht verabschiedet und muss substanziell verbessert werden.» Der Verein fordert, «dass 99.9% der Wohnungen und Geschäfte mit Glasfaser erschlossen werden.»
Es ist deshalb wichtig, dass wir unsere Anliegen in der laufenden Vernehmlassung einbringen. Je mehr Eingaben es gibt, desto besser.
Der Verein «Schutz vor Strahlung» hat dafür ein Muster vorbereitet. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Muster herunterladen
- Gelb markierte Stellen anpassen oder löschen. Sie können auch mit eigenem Text ergänzen.
- Senden Sie die Stellungnahme im Word- und im PDF-Format an:
[email protected] bis spätestens 23. Juni 2025 um 24 Uhr
Auch Vereine und Firmen können eine Stellungnahme einreichen. Das Ziel ist, dass so viele Stellungnahmen wie möglich eintreffen, diese werden gezählt. Damit erhält unser Anliegen mehr Gewicht!