Ilisu-Staudamm: Wieder eine Fristverlängerung

Am 11. Dezember signalisierte der österreichische Aussenminister noch die Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Ilisu-Projekt. Nun wurde vage erklärt, dass der mit den Vertragspartnern fixierte «mehrstufige Mechanismus» zum jetzigen Zeitpunkt keinen sofortigen Ausstieg vorsehe. Stattdessen soll dem türkischen Betreiber des Projekts noch vor Weihnachten eine neue, 180-tägige Frist gewährt werden. Die Ilisu-Farce geht in die nächste Runde. Dies schreibt die Nichtregierungs-Organisation „Erklärung von Bern“ in einer Medienmitteilung.


Im Südosten der Türkei plant die türkische Regierung den Bau eines der umstrittensten Wasserkraftwerke der Welt.
60'000 Menschen sollen ihre Heimat verlieren durch Überflutung ihrer Siedlungen, Felder und Einkommensmöglichkeiten, ihr sozialer Zusammenhalt wird zerstört werden, ebenso wie 200 altertümlichen Stätten.
Die reiche Flora und Fauna am Tigris mit ihrer hohen Artenvielfalt und einziger Lebensraum der vom Aussterben bedrohten Weichschildkröte soll überflutet werden.

Auflagen ignoriert
Das Ilisu-Kraftwerk soll zwei Prozent der türkischen Spitzenstromproduktion liefern. Der dazu notwendige Staudamm würde den Tigris auf 350 km2 aufstauen und dabei verheerende Schäden anrichten. Die Auflagen im Umwelt-, Kultur- und Umsiedlungsbereich ignoriert die Türkei, mit dem Bau wurde bereits begonnen.

BRD, Österreich und Schweiz bauen
Die türkische Regierung hat österreichische, deutsche und schweizerische Firmen mit der Durchführung des Ilisuprojekts beauftragt, das heisst mit Finanzieller Abwicklung und Projektierung (Gesamt-Projektleitung bei Andritz, Österreich), Bau der Staumauern (Züblin, Deutschland und türkische Firmen), Lieferung von Generatoren und Turbinen (Alstom, Schweiz) sowie mit der gesamten technischen und elektronischen Abwicklung (Maggia, Stucki, Schweiz).

Drei Exportrisikogarantien
Weil die Türkei die Baufirmen vorab nicht bezahlen kann, haben die Firmen zur Absicherung des unternehmerischen Risikos Anträge bei den staatlichen Exportrisikogarantien ihrer Länder gestellt. In der Schweiz ist das die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV, in Österreich die Österreichische Kontrollbank OEKB und in Deutschland die Euler Hermes Bürgschaft.

db.

Mehr Informationen: Erklärung von Bern
http://www.evb.ch/ilisu