NISV angepasst - keine Änderung bei Grenzwerten

Die revidierte Mobilfunk-Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft

Das Bundesgericht hatte 2007 erörtert, ob benachbarte Mobilfunkantennen separat oder als Einheit zu beurteilen sind. Entsprechend wird die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Der Bundesrat hat sie am 1. Juli 2009 auf den 1. September 2009 in Kraft gesetzt.

Details dazu:
http://www.diagnose-funk.org/politik/behoerden-ch/nisv-angepasst---keine-veraenderung-bei-grenzwerten.html
06. Juli 2009
von: