«Bitte halte mich richtig!»
Tierschutz fordert Fischzucht-Vorgaben des Bundes
Heute überbrachten fünf Tierschutzorganisationen dem Bundesamt für Veterinärwesen eine Petition. Sie fordern zusammen mit 3466 Unterzeichnenden die sofortige Vorlage einer Amtsverordnung über die Zucht und Haltung von Fischen.
Bereits ein Jahr vor den Schlagzeilen über die gesetzwidrigen Tötungsmethoden in der «Melander»-Fischfabrik hatte der Verein fair-fish die Veterinärbehörden von Bund und Kanton St. Gallen auf Fragen zur Zucht und Haltung der Fische in dieser Fabrik aufmerksam gemacht. Der St. Galler Kantonstierarzt, der im April konsequent gegen die quälerische Tötung der Fische vorgegangen war, hatte damals bereits deutlich gemacht, dass er bezüglich Zucht und Haltung nichts unternehmen könne, da ihm eine genügende Rechtsgrundlage in Form einer Verordnung des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) fehle. Der Sprecher des BVET hingegen liess verlauten, es bestehe «kein Handlungsbedarf». Er wiederholte dies auch im Zusammenhang mit einer ähnlich grossen, inzwischen von der Gemeinde Mollis abgelehnten Anlage - dabei hatte auch der dortige Kantonstierarzt das Fehlen von Grundlagen für seine Vollzugsaufgabe festgestellt.
Amtsverordnung Fischzucht jetzt vorlegen
Der Schweizer Tierschutz STS, die Schweiz. Gesellschaft für Tierschutz/Pro Tier, der Verein Ocean Care und der Zürcher Tierschutz haben sich daraufhin der Petition des Vereins fair-fish angeschlossen. Die fünf Organisationen fordern die sofortige Vorlage des Entwurfs zu einer Amtsverordnung Fischzucht, welche spätestens im kommenden September in Kraft treten soll. Die Petitionäre machen geltend, die Bestimmungen der neuen Tierschutzverordnung bezüglich Zucht und Haltung von Fischen seien so schwammig formuliert, dass für Erbauer neuer Anlagen und für Vollzugsbeamte erhebliche Rechtsunsicherheit bestehe. Wie Fische gezüchtet und gehalten werden dürfen, müsse rasch geklärt werden, da Projekte für neue grosse Fischzuchten bestünden.
Rechtsunsicherheit und Vollzugsnotstand
Die Tierschutzorganisationen weisen darauf hin, dass sie während der mehrjährigen Mitarbeit an der neuen Tierschutzverordnung vor möglichen Lücken gewarnt hätten. Insbesondere hätten sie ein wissenschaftliches Prüfverfahren für Haltungssysteme von Fischen vorgeschlagen, wie es für Hühner, Schweine und Rinder seit vielen Jahren mit Erfolg im Einsatz sei. Ohne dieses Prüfverfahren wären besonders tierquälerische Systeme wie etwa die Hühnerbatterie noch heute in der Schweiz anzutreffen. Es müsse rechtzeitig verhindert werden, dass Dutzende von Millionen Franken in Fischzuchtanlagen investiert würden, die später umgebaut oder stillgelegt werden müssten, weil sie dem Tierschutzgesetz widersprächen. Zudem dürfe das BVET die Kantonstierärzte mit diesen Fragen nicht im Regen stehen lassen.
Bund braucht Druck
Offensichtlich braucht es Druck, um das BVET zum Handeln zu bewegen. Der Verein fair-fish war in dieser Angelegenheit bereits am 1. Mai 2008 an den BVET-Direktor gelangt - geantwortet hat er am 29. Mai 2009, also nach 1 Jahr, 4 Wochen und 1 Tag. Ohne Petition hätte es wohl noch länger gedauert.
Hintergrund:
http://www.fair-fish.ch/aktuell
Bereits ein Jahr vor den Schlagzeilen über die gesetzwidrigen Tötungsmethoden in der «Melander»-Fischfabrik hatte der Verein fair-fish die Veterinärbehörden von Bund und Kanton St. Gallen auf Fragen zur Zucht und Haltung der Fische in dieser Fabrik aufmerksam gemacht. Der St. Galler Kantonstierarzt, der im April konsequent gegen die quälerische Tötung der Fische vorgegangen war, hatte damals bereits deutlich gemacht, dass er bezüglich Zucht und Haltung nichts unternehmen könne, da ihm eine genügende Rechtsgrundlage in Form einer Verordnung des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) fehle. Der Sprecher des BVET hingegen liess verlauten, es bestehe «kein Handlungsbedarf». Er wiederholte dies auch im Zusammenhang mit einer ähnlich grossen, inzwischen von der Gemeinde Mollis abgelehnten Anlage - dabei hatte auch der dortige Kantonstierarzt das Fehlen von Grundlagen für seine Vollzugsaufgabe festgestellt.
Amtsverordnung Fischzucht jetzt vorlegen
Der Schweizer Tierschutz STS, die Schweiz. Gesellschaft für Tierschutz/Pro Tier, der Verein Ocean Care und der Zürcher Tierschutz haben sich daraufhin der Petition des Vereins fair-fish angeschlossen. Die fünf Organisationen fordern die sofortige Vorlage des Entwurfs zu einer Amtsverordnung Fischzucht, welche spätestens im kommenden September in Kraft treten soll. Die Petitionäre machen geltend, die Bestimmungen der neuen Tierschutzverordnung bezüglich Zucht und Haltung von Fischen seien so schwammig formuliert, dass für Erbauer neuer Anlagen und für Vollzugsbeamte erhebliche Rechtsunsicherheit bestehe. Wie Fische gezüchtet und gehalten werden dürfen, müsse rasch geklärt werden, da Projekte für neue grosse Fischzuchten bestünden.
Rechtsunsicherheit und Vollzugsnotstand
Die Tierschutzorganisationen weisen darauf hin, dass sie während der mehrjährigen Mitarbeit an der neuen Tierschutzverordnung vor möglichen Lücken gewarnt hätten. Insbesondere hätten sie ein wissenschaftliches Prüfverfahren für Haltungssysteme von Fischen vorgeschlagen, wie es für Hühner, Schweine und Rinder seit vielen Jahren mit Erfolg im Einsatz sei. Ohne dieses Prüfverfahren wären besonders tierquälerische Systeme wie etwa die Hühnerbatterie noch heute in der Schweiz anzutreffen. Es müsse rechtzeitig verhindert werden, dass Dutzende von Millionen Franken in Fischzuchtanlagen investiert würden, die später umgebaut oder stillgelegt werden müssten, weil sie dem Tierschutzgesetz widersprächen. Zudem dürfe das BVET die Kantonstierärzte mit diesen Fragen nicht im Regen stehen lassen.
Bund braucht Druck
Offensichtlich braucht es Druck, um das BVET zum Handeln zu bewegen. Der Verein fair-fish war in dieser Angelegenheit bereits am 1. Mai 2008 an den BVET-Direktor gelangt - geantwortet hat er am 29. Mai 2009, also nach 1 Jahr, 4 Wochen und 1 Tag. Ohne Petition hätte es wohl noch länger gedauert.
Hintergrund:
http://www.fair-fish.ch/aktuell
04. Juni 2009
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