Skandalös: Hinweis auf Verfassung und «körperliche und geistige Unversehrtheit» verboten
Die Verkehrsbetriebe von Lugano lehnen die bezahlte Buswerbung mit einem Verfassungsartikel als politische Werbung ab. Sie begründen dies mit einem vertraulichen Reglement. Ausgenommen ist angeblich Wahlwerbung.
Verfassungsfreunde aus dem Tessin haben eine Plakataktion gestartet, mit sie auf Art. 10 der Bundesverfassung aufmerksam machen:
«Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.»
Diese einfache Botschaft wollten sie als bezahlte Werbung auch auf einem Bus der «Trasporti pubblici luganesi» TPL aufkleben lassen. Die Direktion, vertreten durch Herrn Garzoni, lehnte den Auftrag ab mit der Bemerkung «das Sujet hat einen starken Impact» (l soggetto è di forte impatto).
Die TPL würden Geld vom Bund erhalten und könnten das nicht publizieren. Sie dürften keine politischen Botschaften auf die Busse aufkleben, sagte Garzoni.
Als die Antragstellerin erwiderte, dass vor rund zwei Jahren während zwei Monaten der Kopf von Marco Chiesa (jetzt Präsident der SVP Schweiz) überlebensgross auf den Luganeser Bussen durch die Gegend gefahren wurde, erklärte Garzoni, ein Artikel in ihrem Reglement erlaube Wahlwerbung.
Die Bitte um Einsicht in das Reglement wurde mit der Begründung abgeschlagen, es sei nur für interne Zwecke vorgesehen. Eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung wurde ebenfalls abgelehnt mit dem Hinweis, dass die künftige Kommunikation nur noch über das Unternehmen APG/SGA zu erfolgen habe (mit dem der Auftrag bereits gültig abgewickelt worden war).
Der skandalöse Vorgang in einem Satz: Ein öffentliches Unternehmen lehnt eine Werbung ab, die nur aus einem Zitat der Bundesverfassung besteht und begründet dies mit einem vertraulichen internen Reglement, das angeblich politische Werbung verbietet.
Kommentar infolge Sprachlosigkeit unmöglich.
von:
- Anmelden oder Registieren um Kommentare verfassen zu können