Atheistischer Pfarrer: Befreiung vom Kirchengott
Paul Schulz glaubt nicht an Gott. Er ist Pfarrer, oder war es zumindest einst. 1979 entliess die Spruchkommission der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) ihren «Irrlehrer» aus dem Pfarramt in Hamburg. Nun strebt der 72-Jährige, der in der Zwischenzeit als Brauerei-Manager gearbeitet hat, die Rehabilitation an.
Schulz bezeichnet sich als «atheistischen Theologen», Gott sei keine Gestalt, sondern ereigne sich im Werden und in der Liebe. Damit ist er nicht alleine: Gemäss einer Studie der freien Universität Amsterdam im Jahre 2006 glauben 24 Prozent der lutherischen Pastoren und 19 Prozent der Reformierten nicht an Gott. Sie verfügen sogar über ein inoffizielles Manifest, geschrieben vom niederländischen Pfarrer Klaas Hendrikse: «Glauben an einen Gott, der nicht besteht – Manifest eines atheistischen Pfarrers». Das müsse die Kirche ertragen können – befand ein kirchliches Lehrprüfungsverfahren. Diese Entscheidung verwunderte selbst Hendrikse: «Wenn meine Ansichten toleriert werden, dann taugen die Fundamente dieser Kirche nicht.»
Schulz hingegen will anerkannt werden, um seine Kirchenkritik von innen heraus zu äussern: «die Macht der Kirche ist zu zerstören», sagt er. Der Urteilsspruch 1979 sei «zeitbedingt und machtpolitisch» gewesen, liess er die VELKD heuer wissen und forderte ein Revisionsverfahren, wie die Zeitschrift «Publik-Forum» berichtet. Er sieht in der Religion ein Zwangssystem und eine Bevormundung. Bereits der Name des Prozesses zu Schulz’ Entlassung liefert der Kirche alles andere als Gegenargumente: «Lehrzuchtverfahren».
Mehr zum Thema «Die grosse Befreiung» im Zeitpunkt 110 Ende August 2010.
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Schulz hingegen will anerkannt werden, um seine Kirchenkritik von innen heraus zu äussern: «die Macht der Kirche ist zu zerstören», sagt er. Der Urteilsspruch 1979 sei «zeitbedingt und machtpolitisch» gewesen, liess er die VELKD heuer wissen und forderte ein Revisionsverfahren, wie die Zeitschrift «Publik-Forum» berichtet. Er sieht in der Religion ein Zwangssystem und eine Bevormundung. Bereits der Name des Prozesses zu Schulz’ Entlassung liefert der Kirche alles andere als Gegenargumente: «Lehrzuchtverfahren».
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21. Juni 2010
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