Schwarze Listen

Seit jeher sind Schwarze Listen ein Mittel der Generalverurteilung – abseits juristischer Kontrolle, ohne den Nachweis tatsächlicher Schuld. Ein paar Denunzianten und Geheimdienstler auf der einen Seite, auf der anderen die Objekte ihrer Begierde: Menschen, die dem Staat oder einer Institution ein Dorn im Auge sind.

Schwarze Listen haben eine lange Tradition. Schon im antiken Rom wurden missliebige Mitbürger erfasst – damals mit dem klaren Ziel, sie zu eliminieren, sobald man ihrer habhaft wurde. Diese Todeslisten lebten in neuerer Zeit vor allem im nationalsozialistischen Deutschland wieder auf. Politische Gegner ereilte dasselbe Schicksal: erst auf der Schwarzen Liste, wenig später bei passender Gelegenheit erschossen. Berüchtigt für seine Todeslisten war auch das Pinochet-Regime in Chile. Die von den USA gestützte Militärjunta soll Hunderte Regimegegner auf Listen erfasst und anschliessend brutal ermordet haben.
Nicht immer bedeutet die Präsenz auf einer Schwarzen Liste den sicheren Tod für den Betreffenden. Oft dienen die Listen dazu, Personen zu erfassen, um sie zum Beispiel sozial oder beruflich zu diskriminieren oder ganz einfach von der Gesellschaft zu isolieren.

Eines der bekanntesten Beispiele in jüngerer Zeit waren die Listen des «Komitees für unamerikanische Umtriebe» (HUAC) während der McCarthy-Ära, die in den späten 40er Jahren begann. Nach dem Zweiten Weltkrieg gewann die Sowjetunion international an Einfluss, das führte in den USA zu panischer Angst vor allem, was auch nur ansatzweise den Anschein sozialistischen Gedankenguts erweckte. Und vor allem zu der Befürchtung, US-amerikanische Regierungsstellen könnten kommunistisch unterwandert werden. Senator McCarthy kam auf die Idee, sämtliche potentiell Verdächtige zu erfassen und sie einzeln vor einen Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses zu zitieren, der ihre politische Gesinnung überprüfte. Tausende Verhöre, bei denen sich die Delinquenten mit abstrusen Vorwürfen konfrontiert sahen, waren die Folge. International für Furore sorgten die Befragungen von Hollywood-Grössen wie Walt Disney, der sich zur Denunziation von Mitarbeitern – allesamt Gewerkschaftsmitglieder – hergab. Sie hatten sich an einem Streik beteiligt, Disney sah dadurch sein Geschäft bedroht. Schauspieler und Regisseure wurden von dem Ausschuss gezwungen, entweder die Namen von «Kommunisten» aus ihrem Arbeitsumfeld bekanntzugeben, oder selbst nicht mehr beschäftigt zu werden. Wer nicht kooperierte, kam selbst auf die Schwarze Liste und das bedeutete das Ende der Karriere. Nicht wenige Filmschaffende emigrierten damals nach Europa. Charlie Chaplin, eigentlich britischer Staatsbürger, der in den USA lebte, wurde nach einer Promotion-Tour durch Europa die Wiedereinreise in seine Wahlheimat verwehrt. Er hatte sich zuvor kritisch über das HUAC geäussert.
Bis Mitte der 50er Jahre dauerte der Spuk an, zu dessen Opfern auch Arthur Miller und Pete Seeger gehörten. Sie hatten die Aussage verweigert und handelten sich damit eine Gefängnisstrafe ein. Hanns Eisler und Bertold Brecht, die vor der Verfolgung durch Nazi-Deutschland in die USA emigriert waren, erhielten ebenfalls eine Vorladung. Brecht verliess daraufhin das Land sofort, Eisler wurde ausgewiesen, weil er nicht zur «Zusammenarbeit» mit dem Ausschuss bereit war.

Seit dem 11. September 2001 erleben Schwarze Listen in den USA eine Renaissance. Eine Massnahme im «War on Terror» ist die Verschärfung der Einreisebestimmungen; wer unerwünscht ist, bestimmt die Regierung anhand von FBI-Daten. Verdächtige kommen auf eine «Watchlist», auf der unter anderen auch Personen gelistet sind, die nichts anderes getan haben, als sich bei Facebook oder Twitter kritisch über die Vereinigten Staaten zu äussern. Konkrete Fakten oder gar Beweise «staatsfeindlichen» Verhaltens müssen nicht vorliegen, es reicht der blosse Verdacht. Auch ist das Recht auf Einreise nicht einklagbar, da nur die Transportation Security Administration Einblick in die Liste hat und die Einträge an kein Gericht aushändigen muss. Im Jahr 2009 waren 19 000 Personen erfasst, darunter völlig unbescholtene Muslime – und das nicht ohne Grund. Das FBI hat Leute bewusst auf die No Fly List – eine Untergruppe der Watchlist – gesetzt, um sie anschliessend für Einsätze als agents provocateur nutzen zu können.

Eine weitaus grössere Namenssammlung findet sich in der «Terrorist Screening Database» (TSDB), einer weiteren Massnahme im staatlichen Anti-Terror-Kampf. 2013 gab es 700 000 Einträge. Oft besteht nur ein Verdacht und Kritiker schätzen, dass mehr als die Hälfte der gelisteten Personen in keinerlei Kontakt zu Terrororganisationen stehen. Ausser Namen enthält die Liste auch die biometrischen Daten der Erfassten, die im nationalen Führerscheinregister abgerufen werden. Kommt der Verdächtigte aus dem Ausland, nutzen CIA und NSA das eigens aufgelegte Programm Hydra. Es umfasst entweder einen direkten Zugang in die Datenbanken des Herkunftslandes oder es wird, wenn ein solches staatliches Übereinkommen nicht besteht, kurzerhand unerkannt auf die Datensätze zugegriffen.

Auch Todeslisten gibt es seit einigen Jahren wieder in den USA. Ziel der Drohneneinsätze in Pakistan, Somalia und dem Jemen ist es, Jagd auf vermeintliche Terroristen zu machen und sie «auszuschalten». Die Angriffsziele werden vom Präsidenten festgelegt. Barack Obama hatte während seiner Amtszeit eine Art Abschussliste, welche die CIA eigens für ihn zusammenstellte. Für jeden Drohnenangriff in «Jemen und Somalia sowie ‹besonders komplexe und riskante Angriffe› in Pakistan gab er», laut New York Times, «persönlich grünes Licht».

Russland nimmt sich demgegenüber wesentlich bescheidener aus – zumindest was internationale Restriktionen anbelangt. Vor gut einem Jahr überraschte das Land die EU mit einer «Visasperrliste». Darin waren 89 europäische Politiker, Militärs und Wirtschaftsbosse aufgeführt, die vorerst nicht mehr nach Russland einreisen durften. Das Papier war der EU vertraulich überreicht, ein offizieller Grund aber nicht genannt worden. Medien vermuteten darin eine Antwort auf die EU-Sanktionen, die in der Folge des Krim-Referendums gegen Russland verhängt wurden.
Das russische Vorgehen sorgte einmal mehr für internationale Verstimmungen, EU-Parlamentspräsident Martin Schulz verlangte mehr Transparenz und ein Einspruchsrecht. Da endlich liess Russlands Aussenminister Lawrow die Katze aus dem Sack: Die betroffenen Personen «haben während der Ukraine-Krise aktiv einen Staatsstreich unterstützt».

Deutschen bereitet das Erstellen Schwarzer Listen offensichtlich Freude, deshalb überlassen sie die Arbeit nicht nur dem Staat. In der Folge der 68er-Bewegung sah sich die Bundesregierung genötigt, staatliche Einrichtungen durch den sogenannten Radikalenerlass vor «kommunistischer Unterwanderung» zu schützen. Sämtliche Bewerber auf eine Beamtenposition oder eine Stelle im öffentlichen Dienst – vom Müllmann bis zum Hochschulprofessor – mussten sich einer Gesinnungsprüfung unterziehen. Dazu wurden zuerst beim Verfassungsschutz Erkundigungen eingezogen. War ein Aspirant auffällig geworden, gab es zwei Möglichkeiten: Entweder wurde er als unverbesserlich eingestuft, dann erhielt er eine Absage. Galt er als «noch zu retten», konnte er während einer ausführlichen Befragung Abbitte leisten und sich auf die «freiheitlich demokratische Grundordnung» einschwören lassen.

Doch damit nicht genug. Da die politische Rebellion jener Zeit vor allem an den Universitäten stattfand, bildeten sich dort «zivile Schnüffelkohorten». An der Freien Universität Berlin existierte der «Bund Freiheit der Wissenschaft», eine Vereinigung namhafter, konservativer Professoren. Angesichts der von ihnen ausgemachten Gefahr für die Hochschule, also jenen jungen Dozenten und Professoren, die entweder Teil der linken Bewegung oder deren Sympathisanten waren, gründeten sie die «Notgemeinschaft für die Freie Universität». Seine Hauptaufgabe sah dieser Akademikerverein darin, vermeintliche Verfassungsfeinde in einer Schwarzen Liste zu erfassen. Gesinnungsschnüffelei war das Gebot der Stunde, im akademischen Diskurs achtete die Notgemeinschaft auf jede geäusserte Position, ob sie womöglich links-revolutionäres Potential enthielt. Das machte Schule. Bald fingen auch einige Linke an, Schwarze Listen über ihre politischen Widersacher anzulegen, DDR-nahe Studentengruppen sammelten die Namen maoistischer Kommilitonen und reichten sie weiter an die Stasi – mit der Konsequenz, dass diese ein Einreiseverbot in der DDR erhielten. Berlin war nicht nur auf weltpolitischer Ebene Dreh- und Angelpunkt internationaler Spionage, auch im Kleinen wurden Viele zu Hobbyagenten und verfassten Schwarze Listen.

«Gute» Schwarze Listen gibt es nur in der Schweiz. Neobioten sind Einwanderer im Pflanzen- und Tierreich, die durch den globalisierten Güterverkehr von einem Ort der Welt zum anderen reisen und sich am Zielort erfolgreich einnisten. Das kann verheerende Folgen für bestehende Ökosysteme haben. Vor allem dann, wenn der Neuzugang sich ungehindert ausbreitet, weil er auf keine natürlichen Feinde trifft. Deshalb nennt man sie auch «biologische Invasoren» und gegen sie gilt es vorzugehen. Beispielhaft für andere europäische Länder ist hier die Schweiz. Seit Jahren schon sammelt und registriert die «Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen» neue Funde nicht heimischer Arten. 2008 veröffentlichte sie ihre sogenannte Schwarze Liste invasiver Neophyten und stellt Poster mit den entsprechenden Abbildungen für Ausstellungen und Schulen zur Verfügung.
Wir alle sind in Listen gespeichert – dafür sorgen im Verborgenen digitale Technologien. Unsere Bankgeschäfte werden registriert, Krankenkassen und Ärzte speichern persönliche Daten, das Finanzamt, der Telekommunikationsanbieter, die Sicherheitsbehörden, Betreiber von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken – sie alle wissen mehr über uns als wir selbst. Je nach dem, mit welcher Absicht die Daten gesammelt werden, können diese Listen ganz schnell «schwarz» werden.    




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23. März 2017
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