Das nun verkündete Urteil ist eine simple Kopie des Urteils vom 7. Februar 2025. Dennoch hat sich die Situation geändert: Interpol weigerte sich, dem Antrag der türkischen Regierung auf Erlass eines internationalen Haftbefehls stattzugeben. Obwohl diese Entscheidung Interpols offiziell zu den Akten genommen wurde, erklärte das Gericht im Gegensatz dazu, dass es immer noch auf die Zustellung dieser Entscheidung Interpols warte. Es entschied außerdem, den Internationalen Haftbefehl zur sofortigen Inhaftierung aufrechtzuerhalten.
Die Anwesenheit einer großen Internationalen Delegation an der Seite ihrer Solidaritätsgruppen in der Türkei hatte zweifellos Einfluss auf diese erneute Verschiebung, die von der Verlegenheit der türkischen Justiz zeugt. Zum ersten Mal wurden die Namen der Anwält*innen der Delegation in das Protokoll der Anhörung aufgenommen. Die Tatsache, dass die Verhandlung trotz des Erdbebens, das das Leben in Istanbul gegenwärtig erschüttert, fortgesetzt wurde, ist ebenfalls ein Beweis für die Wirksamkeit des internationalen Drucks.
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