Meilenstein der Bank of England: Auch Nicht-Banken erhalten elektronisches Zentralbankgeld
Unsere englische Schwesterorganisation «Positive Money» meldete vor kurzem, dass die Bank of England mit Presseerklärung vom 17. Juni 2016 auch Zahlungsdienstleistern, die selbst keine Banken sind, den Zugang zum Zahlungssystem der Zentralbank ermöglichen möchte. Diese Meldung erscheint recht unscheinbar, stellt aber einen Meilenstein in der Politik der englischen Zentralbank dar. Wir begrüßen den erweiterten Zugang zu Zentralbankkonten, da wir davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren immer mehr innovative Zahlungsdienstleister (Fintechs) entstehen werden, die zunehmend als Konkurrenz zu Banken betrachtet werden. Es ist daher wichtig, dass die Zentralbanken diese Entwicklung erkennen und diesen jungen und innovativen Unternehmen die Teilnahme am bestehenden Zahlungssystem mit Zentralbankgeld ermöglicht. Schnell könnten sich sonst rein private Zahlungssysteme als Alternative ausbauen und weiter etablieren.
Unsere Forderung lautet daher: Auch die Deutsche Bundesbank sollte Zahlungsdienstleistern einen solchen Zugang gewähren. Das wäre der erste Schritt zu sicheren Konten durch echtes, digitales Geld von der Zentralbank. Der Zahlungsverkehr insgesamt würde an Sicherheit gewinnen und die Entwicklung von innovativen und neuen Zahlungsdienstleistern außerhalb der traditionellen Banken würde gefördert. Auch bestehende Banken und Sparkassen könnten prinzipiell solche «sicheren» Zahlungsverkehrs-Konten anbieten, wenngleich sie ihren Kunden dann wohl erklären müssten, warum Girokonten nicht prinzipiell sicher sind. Innerhalb unseres Vereins führen wir schon länger eine Debatte über «Sichere Konten», einige Beiträge dazu sind hier aufgelistet.
Die von «Positive Money» angeschobene Diskussion in England war erfolgreich. Warum also nicht auch in Deutschland? Für einen Zugang zu elektronischem Zentralbank-Geld für alle bräuchte es nach unserer Einschätzung keine Gesamtreform der Euro-Zone, sondern könnte auch in einzelnen Ländern von den nationalen Zentralbanken umgesetzt werden. Obwohl diese Meldung derzeit in den «Brexit-Wirren» weitgehend untergeht, darf man nicht unterschätzen, wie wichtig ein Zugang zu elektronischen Zentralbank-Konten für Nichtbanken ist. Solche Finanz-Reformen in nicht EU-Ländern wie Schweiz, Island und jetzt auch England können jedenfalls die Diskussion über das Geldsystem in der Eurozone entscheidend voranbringen.
Zentralbankkonten für alle in der Schweiz?
Einen interessanten Beitrag zur Schweizer Vollgeld-Debatte gibt es in der Neuen Züricher Zeitung von Dirk Niepelt, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bern und Direktor am Studienzentrum Gerzensee der Nationalbank. Er hält es für ausreichend, dass elektronische Zentralbankkonten für alle angeboten werden, dass also das gesetzliche Zahlungsmittel allen Bankkunden auch in elektronischer Form zugänglich ist. Er befürchtet, dass das Verbot privater Geldschöpfung in einer Vollgeldreform zu einschneidend wäre und von den Banken umgangen würde. Theoretisch wäre es möglich, dass die Schweizer Regierung einen solchen Vorschlag als Alternative zu einer Vollgeldreform zur Abstimmung stellt. Das wäre unserer Meinung nach jedenfalls schon ein großer Schritt in die richtige Richtung. Der Teufel liegt dann im Detail, zum Beispiel bei der Frage, ob der Staat Steuerzahlungen nach wie vor in Banken-Giralgeld akzeptieren würde, oder ob diese dann in Zentralbankgeld geleistet werden müssten. Auch der Rechtsstatus von Banken-Giralgeld bliebe ungeklärt, wie auch die Art und Weise der Verbuchung dieses Geldes in den Bankbilanzen.
www.monetative.de
Unsere Forderung lautet daher: Auch die Deutsche Bundesbank sollte Zahlungsdienstleistern einen solchen Zugang gewähren. Das wäre der erste Schritt zu sicheren Konten durch echtes, digitales Geld von der Zentralbank. Der Zahlungsverkehr insgesamt würde an Sicherheit gewinnen und die Entwicklung von innovativen und neuen Zahlungsdienstleistern außerhalb der traditionellen Banken würde gefördert. Auch bestehende Banken und Sparkassen könnten prinzipiell solche «sicheren» Zahlungsverkehrs-Konten anbieten, wenngleich sie ihren Kunden dann wohl erklären müssten, warum Girokonten nicht prinzipiell sicher sind. Innerhalb unseres Vereins führen wir schon länger eine Debatte über «Sichere Konten», einige Beiträge dazu sind hier aufgelistet.
Die von «Positive Money» angeschobene Diskussion in England war erfolgreich. Warum also nicht auch in Deutschland? Für einen Zugang zu elektronischem Zentralbank-Geld für alle bräuchte es nach unserer Einschätzung keine Gesamtreform der Euro-Zone, sondern könnte auch in einzelnen Ländern von den nationalen Zentralbanken umgesetzt werden. Obwohl diese Meldung derzeit in den «Brexit-Wirren» weitgehend untergeht, darf man nicht unterschätzen, wie wichtig ein Zugang zu elektronischen Zentralbank-Konten für Nichtbanken ist. Solche Finanz-Reformen in nicht EU-Ländern wie Schweiz, Island und jetzt auch England können jedenfalls die Diskussion über das Geldsystem in der Eurozone entscheidend voranbringen.
Zentralbankkonten für alle in der Schweiz?
Einen interessanten Beitrag zur Schweizer Vollgeld-Debatte gibt es in der Neuen Züricher Zeitung von Dirk Niepelt, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bern und Direktor am Studienzentrum Gerzensee der Nationalbank. Er hält es für ausreichend, dass elektronische Zentralbankkonten für alle angeboten werden, dass also das gesetzliche Zahlungsmittel allen Bankkunden auch in elektronischer Form zugänglich ist. Er befürchtet, dass das Verbot privater Geldschöpfung in einer Vollgeldreform zu einschneidend wäre und von den Banken umgangen würde. Theoretisch wäre es möglich, dass die Schweizer Regierung einen solchen Vorschlag als Alternative zu einer Vollgeldreform zur Abstimmung stellt. Das wäre unserer Meinung nach jedenfalls schon ein großer Schritt in die richtige Richtung. Der Teufel liegt dann im Detail, zum Beispiel bei der Frage, ob der Staat Steuerzahlungen nach wie vor in Banken-Giralgeld akzeptieren würde, oder ob diese dann in Zentralbankgeld geleistet werden müssten. Auch der Rechtsstatus von Banken-Giralgeld bliebe ungeklärt, wie auch die Art und Weise der Verbuchung dieses Geldes in den Bankbilanzen.
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30. Juni 2016
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