Deutsche Ministerpräsidenten reagieren dünnhäutig auf Bürgerkritik
Aber in manchen Bundesländern kommt man ganz ohne Strafanzeigen nach Paragraf 188 StGB aus

Die politische Führung in Deutschland habe sich von den Bedürfnissen des Volkes entfernt, schreibt Kai Rebmann auf reitschuster.de. Die Folge ist häufig Bürgerkritik in den sozialen Medien. Und diese wird anhand des Paragraf 188 StGB vom politischen Personal teilweise hart verfolgt, siehe Habecks «Schwachkopf-Affäre». Satire, Ironie und Kritik der Bürger können schnell als  «Majestätsbeleidung» interpretiert werden, und die Kritiker wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens zu einer Strafe verurteilt werden.   

Aber nicht nur Bundespolitiker reagieren dünnhäutig, auch Minsterpräsidenten, also die Länderchefs, reichen häufig Strafanzeigen ein, geben aber nicht so gerne Auskunft über die Anzahl der Anzeigen. Aus Schleswig-Holstein wurden seit dem Jahr 2022 17 Strafanzeigen (Paragraf 188 StGB) gemeldet, bei denen Ministerpräsident Daniel Günther «als Geschädigter erfasst» wurde. Doch die tatsächliche Zahl könnte noch höher liegen, denn eine Sprecherin in Kiel betont: «Weitere Strafanträge sind gegebenenfalls von der Partei [der CDU also] gestellt worden, beispielsweise bei Vorfällen bei Parteiveranstaltungen.» Der Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, lässt sich mit 12 Strafanträgen nach Paragraf 188 StGB seit April 2023 ebenfalls nicht lumpen. 

Manche Spitzenpolitiker kommen ganz ohne solche Strafanzeigen aus, etwa Baden-Württemberg und Brandenburg. Bayern erfasst solche Vorgänge gar nicht.  


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