NISV angepasst - keine Änderung bei Grenzwerten
Die revidierte Mobilfunk-Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft
Das Bundesgericht hatte 2007 erörtert, ob benachbarte Mobilfunkantennen separat oder als Einheit zu beurteilen sind. Entsprechend wird die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Der Bundesrat hat sie am 1. Juli 2009 auf den 1. September 2009 in Kraft gesetzt.
Details dazu:
http://www.diagnose-funk.org/politik/behoerden-ch/nisv-angepasst---keine-veraenderung-bei-grenzwerten.html
Details dazu:
http://www.diagnose-funk.org/politik/behoerden-ch/nisv-angepasst---keine-veraenderung-bei-grenzwerten.html
05. Juli 2009
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Christoph Pfluger
Christoph Pfluger ist seit 1992 der Herausgeber des Zeitpunkt. "Als Herausgeber einer Zeitschrift, deren Abobeitrag von den Leserinnen und Lesern frei bestimmt wird, erfahre ich täglich die Kraft der Selbstbestimmung. Und als Journalist, der visionären Projekten und mutigen Menschen nachspürt weiss ich: Es gibt viel mehr positive Kräfte im Land als uns die Massenmedien glauben lassen".
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