Sanktionen sind völkerrechtswidrige Wirtschaftskriege
Die Neutralitäts-Initiative will nur, dass sich die Schweiz wieder an das Völkerrecht hält. Auszug aus dem Buch «Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg - um was es wirklich geht».
Sanktionen sind Krieg. Sie können Hunderttausende an Toten in der Zivilbevölkerung bewirken, was sie auch sollen. Was kaum bekannt ist: Die Wirtschaftssanktionen der USA, der NATO-Staaten und der Schweiz sind nach der UN-Charta völkerrechtswidrig. Derzeit missachtet auch die Schweiz grob das Völkerrecht. Die Neutralitäts-Initiative hat das Ziel, dass die Schweiz keine Sanktionen mehr gegen kriegsführende Staaten verhängt. Damit verlangt sie lediglich, dass sich die Schweiz wieder an das Völkerrecht hält.
Mein Buch «Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg - um was es wirklich geht» befasst sich auch mit den völkerrechtswidrigen Sanktionen. Das Buch ist eine sorgfältig recherchierte und umfassende Tatsachensammlung. Es enthält, was man über diesen Konflikt wissen muss: Wie ist er historisch entstanden? Mit welchen Weichenstellungen wurde auf den Krieg hingesteuert? Wie haben die Ukraine, die USA, die NATO und Russland die Eskalations-Spirale angetrieben? Um was geht es wirklich? Das Buch ordnet den Konflikt in die Stufen der Konflikteskalation und die Prinzipien der Kriegspropaganda ein und macht damit auch die Abläufe anderer Konflikte verständlich.
Der folgende Auszug aus dem Buch «Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg» zeigt, dass Sanktionen bereits illegale Kriege sind.
Laut US-Historiker Nicholas Mulder leidet derzeit ein Drittel der gesamten Weltbevölkerung unter US-Sanktionen. Die oben abgebildete Karte (Stand 2022) zeigt in verschiedenen Farben alle Länder, die derzeit in unterschiedlicher Intensität von den USA (grün) sanktioniert werden.
UN-Menschenrechtsrat verurteilt Sanktionspolitik der NATO-Staaten
Am 3. April 2023 forderte der UN-Menschenrechtsrat die Abschaffung aller einseitigen Sanktionen. In den westlichen Mainstream-Medien wurde darüber nicht berichtet, es passte nicht zum Bild, das verbreitet werden soll. Dieser wichtige Beschluss ist eine frontale Verurteilung der Sanktionspolitik der NATO-Staaten.
Die Resolution hat den Titel: «Die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmassnahmen auf die Wahrung der Menschenrechte». Der UN-Menschenrechtsrat spricht darin Klartext. Er fordert alle Staaten auf, «keine einseitigen Zwangsmassnahmen mehr zu ergreifen, beizubehalten, durchzuführen oder einzuhalten», da diese «gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstossen». Der UN-Menschenrechtsrat macht damit unmissverständlich deutlich, dass die Sanktionen der NATO-Staaten völkerrechtswidrig sind.
Hier sollten wir innehalten: Der UN-Menschenrechtsrat stellt fest, dass alle Sanktionen der USA und der EU gegen Russland, Iran, Syrien und unzählige weitere Staaten völkerrechtswidrig sind. Sie sind also illegal.
In der Resolution heisst es, man sei «alarmiert über die unverhältnismässigen und unterschiedslosen menschlichen Kosten einseitiger Sanktionen und ihre negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf Frauen und Kinder, in den Zielstaaten», sowie «zutiefst beunruhigt über die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmassnahmen auf das Recht auf Leben, das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit und medizinischer Versorgung, das Recht auf Freiheit von Hunger und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Nahrung, Bildung, Arbeit und Wohnung sowie das Recht auf Entwicklung und das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.» Die Sanktionen führen zu «schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen» mit «besonderen Folgen für (…) ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen».
Die Sanktionen sind also eine reine NATO-Waffe.
Die Resolution wurde von Aserbaidschan im Namen der Bewegung der Blockfreien Staaten, die 120 Staaten vertritt, eingereicht. Der UNO-Menschenrechtsrat besteht aus 47 Mitgliedern. Die Abstimmung über die Resolution fiel eindeutig aus: 33 Staaten stimmten dafür, 13 dagegen und ein Staat, Mexiko, hat sich enthalten. Die 13 Staaten, die gegen die Resolution stimmten, waren alle NATO-Mitglieder oder NATO-Anwärter: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Rumänien, Tschechien, Ukraine, Grossbritannien und die USA.
Die Sanktionen sind also eine reine NATO-Waffe. Nur NATO-Länder greifen andere Länder mit Sanktionen an. Diese werden vom Rest der Welt als völkerrechtswidrig und inhuman abgelehnt. Wir sehen: Die NATO steht gegen den Rest der Welt.
Folgende Staaten stimmten für die Abschaffung einseitiger Sanktionen: Algerien, Argentinien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Chile, China, Costa Rica, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Honduras, Indien, Kamerun, Katar, Kasachstan, Kirgisistan, Kuba, Malawi, Malaysia, Malediven, Marokko, Nepal, Pakistan, Paraguay, Senegal, Somalia, Südafrika, Sudan, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam. (Russland war im April 2023 nicht Mitglied des UN-Menschenrechtsrates.)
Diese Resolution des UN-Menschenrechtsrates ist, wie alle UN-Resolutionen, eine politische Empfehlung und als solche völkerrechtlich nicht bindend. Nur Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates sind völkerrechtlich bindend. Der UN-Sicherheitsrat setzt sich aus fünf ständigen und fünf wechselnden Staaten zusammen. Die fünf ständigen Mitglieder (Frankreich, Russland, USA, China und Grossbritannien) haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein Vetorecht und werden daher auch als Vetomächte bezeichnet. Mit seinem Veto kann ein ständiges Mitglied einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates verhindern. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Beschluss des UN-Sicherheitsrates gegen die Sanktionen der NATO-Staaten, da USA, Frankreich und Grossbritannien hier ein Vetorecht haben. (…)
Warum sind Sanktionen völkerrechtswidrig?
Fast jede Sanktion verletzt bestehende Verträge und Gesetze sowie Menschen- und Bürgerrechte. Gibt es eine Rechtsgrundlage für solch weitreichende Eingriffe?
Die Basis des geltenden Völkerrechts ist die UNO-Charta, dem am 26. Juni 1945 kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges unterzeichneten Gründungsvertrag der Vereinten Nationen. Laut UNO-Charta sind Sanktionen nur dann erlaubt, wenn sie vom UNO-Sicherheitsrat beschlossen werden. Alle anderen verhängten Sanktionen sind ein Verstoss gegen das Völkerrecht. Das kann man in der UNO-Charta nachlesen. Was steht dort?
Laut UNO-Charta ist jeder Versuch, sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen, verboten. Das wird in den Artikeln 1 und 2 der UNO-Charta deutlich gesagt. Das Einmischungsverbot wird in Artikel 2 Absatz 7 noch einmal extra betont. Der Satz ist etwas kompliziert geschrieben, deshalb erst einmal in Kurzform: Aus der UNO-Charta kann eine Einmischung in Angelegenheiten eines Staates nicht abgeleitet werden.
UNO-Charta Art. 1 Abs. 7:
Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.
Das heisst, weder einzelne Staaten, noch Gruppen von Staaten, noch die UNO selbst dürfen sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen. Es gibt laut UNO-Charta keine Situation, aus der eine Einmischung abgeleitet werden könnte. Eine einzige Ausnahme von dieser Grundregel in der UNO-Charta ist in Kapitel VII der UNO-Charta benannt. Was steht dort?
Kapitel VII beginnt mit Artikel 39, der lautet:
Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschliesst, welche Massnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.
Bevor es also zur Verhängung von Sanktionen oder sogar zu einem vom UNO-Sicherheitsrat erlaubten Militäreinsatz kommt, muss der UNO-Sicherheitsrat erst einmal eine «Bedrohung oder einen Bruch des Friedens» feststellen. Die Hürde für die Verhängung von Sanktionen wurde im Völkerrecht also hoch gehängt. Wenn der UNO-Sicherheitsrat Sanktionen verhängen möchte, greift Artikel 41, der lautet:
Der Sicherheitsrat kann beschliessen, welche Massnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Massnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschliessen.
Der UNO-Sicherheitsrat hatte in den letzten Jahrzehnten mehrere Sanktionen verhängt, die vom Völkerrecht gedeckt waren. Einige bekannte sind:
- Irak 1990: Wirtschaftsembargo (wurde letztlich 2003 aufgehoben)
- Jugoslawien 1998: Waffenembargo von 1998 bis 2001
- Nordkorea 2006: Wirtschaftliche Sanktionen als Reaktion auf Kernwaffentests
- Libyen 2011: Flugverbotszone über Libyen und «alle notwendigen Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung“; jegliche Besatzung libyschen Territoriums in irgendeiner Form durch eine ausländische Macht wurde jedoch ausgeschlossen.
- Mali 2018: Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Personen.
- Haiti 2022: Reiseverbote, Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein gezieltes Waffenembargo gegen Personen und Entitäten, die den Frieden und Sicherheit in Haiti bedrohen.
- Es gab im Laufe der Jahrzehnte auch Sanktionen gegen Sudan, Zentralafrika und noch einige andere Staaten.
Das sind schon fast alle Sanktionen, die vom Völkerrecht gedeckt waren. Alle anderen von den NATO-Staaten verhängten Sanktionen gegen Russland, Weissrussland, Venezuela, Syrien, Kuba und so weiter und so fort sind völkerrechtswidrig. Sie sind eine illegale Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates. Staatskriminalität.
Inzwischen hat sich eine Art Sanktions-Industrie entwickelt. Die Datenbank «opensanctions.org» sammelt alle Sanktionen weltweit und hatte mit Stand Juni 2023 über 368.412 sanktionierte Entitäten erfasst. In der Datenbank findet man 569.301 Personen, 195.960 Unternehmen, 52.467 Organisationen und 32.975 Juristische Personen. Fast alle dieser Sanktionen sind völkerrechtswidrig.
Doch wer kümmert sich um diese Rechtsbrüche? Immerhin hat der UNO-Menschenrechtsrat nun damit begonnen. Die von ihm mit grosser Mehrheit beschlossene Resolution gegen die Sanktionspolitik der NATO-Staaten ist eigentlich nichts Besonderes. Der UNO-Menschenrechtsrat forderte «nur», dass die NATO-Staaten das Völkerrecht einhalten. Das wollen die NATO-Staaten aber nicht. Deshalb haben sie im UNO-Menschenrechtsrat geschlossen gegen die Resolution gestimmt.
Erschreckend ist die Selbstverständlichkeit, mit der heute Sanktionen in den NATO-Staaten beschlossen werden. Die Parlamente stimmen mit grosser Mehrheit zu, der Verstoss gegen das Völkerrecht wird einfach ausgeblendet. Auch in den Medien und der Öffentlichkeit wird die Rechtswidrigkeit nicht diskutiert. Wir haben es hier mit einem bestürzenden gesellschaftlichen Verfall des Rechtsbewusstseins zu tun.
«Legal, illegal, scheissegal!» Recht ist, was unseren Interessen dient. Wer die Macht hat, setzt sich durch. Die NATO-Staaten verwenden schlichtweg Mafia-Methoden.
(Buchauszug ab Seite 466, Quellenangaben befinden sich im Buch.)
Thomas Mayer: Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – Um was es wirklich geht
Oktober 2023, kartoniert, 600 Seiten, durchgehend farbig bebildert, Print-ISBN 978-3-89060-863-1, E-Book-ISBN 978-3-89060-483-1. Das Buch gibt es überall im Buchhandel.
Infos zum Buch: https://kurzelinks.de/h10a
Leserkommentare: Das Buch hat mir dazu verholfen, meinen diffusen Gedanken, Zweifeln und Befürchtungen einen Boden zu geben. Es gibt mir Verständnis und Klarheit.»- «Wenn unsere Enkelinder irgendwann fragen sollten, wie die Geschehnisse gewesen sind und wie wir uns verhalten haben, dann können wir sie auf dieses Buch hinweisen.
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Thomas Mayer
Thomas Mayer ist Bürgerrechtler, Meditationslehrer, Autor.
Neues Buch:
Thomas Mayer: Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – Um was es wirklich geht
Oktober 2023, kartoniert, 600 Seiten, durchgehend farbig bebildert, Print-ISBN 978-3-89060-863-1, E-Book-ISBN 978-3-89060-483-1. Das Buch gibt es überall im Buchhandel.
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