Das Gesetz, nach dem es möglich ist, Bürgergeld-Bedürftigen das Existenzminimum vollständig für zwei Monate entziehen, soll nur zwei Jahre gelten. Das Fachportal Gegen Hartz hat eine Zusammenstellung der Neufassung publiziert. Durch Anklicken auf die einzelnen Punkte gelangen Sie zu weiteren, wichtigen Infos.
Entzug des Regelbedarfs
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Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, heisse das: «Wenn Sie eine Arbeit nicht annehmen, dann können Ihnen zwei Monate komplett die Leistung entzogen werden – also der gesamte Regelsatz. Lediglich die Unterkunftskosten werden weiter gezahlt, um eine Obdachlosigkeit zu verhindern».
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